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Berlin: (hib/EIS) Die therapeutische Vielfalt im Bereich der Tierheilkunde soll auch nach der Überarbeitung des EU-Tierarzneimittelrechts erhalten bleiben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/6558) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Auswirkungen der Tierarzneimittel-Verordnung der Europäischen Union auf die alternative Tiermedizin (18/6305) hervor. Die Linksfraktion hatte eine Verschlechterung der Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln infolge der Novellierung für die komplementär-alternative Medizin (CAM) befürchtet. Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass Tierheilpraktiker weiterhin im Rahmen der derzeit rechtlichen Möglichkeiten ihren Beruf ausüben können sollen. Die Bundesregierung ergänzt in der Antwort jedoch, dass die Verwendung von Einzelfuttermitteln und Futtermittelzusatzstoffen zu therapeutischen Zwecken oder die Umwidmung von Futtermittelzusatzstoffen wie Vitamine, Spurenelemente oder Aromastoffe zu Medikamenten ausgeschlossen bleiben soll. Eine klare Trennung der Rechtsbereiche im Tierarzneimittelrecht und im Futtermittelrecht sei von wesentlicher Bedeutung. Aufgrund von unterschiedlichen Auffassungen seitens der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission geht die Bundesregierung allerdings davon aus, dass sich die künftige EU-Verordnung vom jetzigen Entwurf noch unterscheiden werde.
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