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Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat verlangt Änderungen an den von der Bundesregierung geplanten gesetzlichen Maßnahmen zugunsten der Bausparkassen. Wie aus der als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates (18/6680) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (18/6418) hervorgeht, sprechen sich die Länder unter anderem gegen eine Versicherungspflicht für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen aus. Die Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung erscheine weder praktikabel noch notwendig. Die Bausparkassen sollten im Rahmen ihrer Risikobewertung selbst die Grenzen einer Versicherungspflicht festlegen können. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, das Verlangen einer Gebäudeversicherung zur Sicherstellung der Werthaltigkeit einer Besicherung entspreche weit verbreiteter Praxis. Die Regierung will die Anregung aber überprüfen.
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