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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will Wünschen des Bundesrates nach Änderung von Begrifflichkeiten im Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (18/6615) nicht nachkommen. So lehnt es die Bundesregierung ab, den Begriff "Rückbau" von Atomkraftwerken durch "Abbau" zu ersetzen, wie dies die Länder wollen. Der Begriff des Rückbaus gehe weiter als der des Abbaus, heißt es in der als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung (18/6671). Dagegen würde der Begriff "Abbau" den Anwendungsbereich der Vorschrift beschränken, und der Gesetzeszweck einer Erfassung aller Maßnahmen von der Stilllegung bis zur Endlagerung würde verfehlt.
Die Länder hatten in ihrer Stellungnahme weiterhin die Auffassung vertreten, dass der Gesetzentwurf der Regierung nicht verhindern könne, dass die Energiekonzerne selbst vermögenslos würden, etwa durch Abspaltung werthaltiger Vermögensbestandteile oder durch Aktiensplitting. Dazu erklärt die Bundesregierung, sie werden im weiteren Verfahren klären, ob es Umgehungstatbestände gebe. Diese würden dann gegebenenfalls ausgeschlossen. Eine weitere Begutachtung der Kernenergie-Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen hält die Regierung nicht für erforderlich.
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