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Berlin: (hib/pst) Für Rechtsanwälte, die nicht in einer Kanzlei tätig, sondern bei einem Unternehmen angestellt sind, sogenannte Syndikusanwälte, soll die Rechtsstellung klarer geregelt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/5201) billigte der Rechtsausschuss am Mittwoch, nachdem er zuvor noch einige Änderungen beschlossen hatte. Die Oppositionsfraktionen lehnten sowohl die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen als auch den Gesetzentwurf selbst ab. Mit dem Gesetz wird insbesondere klargestellt, dass Syndikusanwälte in der berufsständischen Altersversorgung der Anwälte bleiben können. Das Bundessozialgericht hatte zuvor festgestellt, dass die geltende Rechtslage eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung ergibt. Eine Berufshaftpflichtversicherung, wie sie für Anwälte in Kanzleien vorgeschrieben ist, müssen Syndikusanwälte nach dem Beschluss des Rechtsausschusses nicht abschließen.
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