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Berlin: (hib/HLE) Die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten soll um sechs Monate verlängert werden. Wie die Bundesregierung in der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/6867) mitteilt, ist die im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes erlassene Verordnung bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Sie soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen novelliert werden. Daher soll die Geltungsdauer der Verordnung um sechs Monate bis zum 1. Juli 2016 verlängert werden. Abschaltbare Lasten sind Verbrauchseinrichtungen, die mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und die ihre Verbrauchsleistung aufgrund einer Vereinbarung mit den Übertragungsnetzbetreibern auf deren Anforderung reduzieren können. Als marktbezogene Maßnahme könnten sofort abschaltbare Lasten bei spezifischen Notfallsituationen das Stromnetz stabilisieren helfen.
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