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Berlin: (hib/PST) Auskunft über Konsequenzen aus dem Fall des Journalisten Ahmed Mansur, der im Sommer aufgrund eines ägyptischen Auslieferungsersuchens vorübergehend in Deutschland inhaftiert war, verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6926) von der Bundesregierung. Der "weltweit bekannte Journalist des Nachrichtensenders Al-Jazeera" wurde, wie die Fragesteller schreiben, "mit Billigung des Auswärtigen Amtes und des Bundesamtes für Justiz" in Deutschland zur Fahndung ausgeschrieben und am 20. Juni 2015 am Flughafen Berlin-Tegel von der Bundespolizei verhaftet.
Mansur war von einem ägyptischen Gericht in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, weil er an der Folterung eines Anwalt mitgewirkt habe. Die Bundesregierung habe, schreibt die Fraktion, "nach internationalen Protesten gegen die Festnahme Mansurs ihre Meinung geändert und ihn ausreisen lassen, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft Berlin seine Entlassung angeordnet hatte".
In 16 Fragen will die Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie sie ihr Handeln in diesem Fall begründet und einschätzt sowie welche Konsequenzen sie daraus zieht. Es folgen 20 weitere Fragen allgemein "zur Auslieferungspraxis und der Zusammenarbeit über das Interpol-Netzwerk".
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