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Berlin: (hib/HLE) Um Kürzungen von Ansprüchen von Lebensversicherten geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6964). Die Bundesregierung soll angeben, ob Ansprüche der Kunden nach Übertragung der Versicherungen auf den Sicherungsfonds unter bestimmten Bedingungen um fünf Prozent oder mehr gekürzt werden können. Gefragt wird auch, ob die Versicherungen die Kunden vor Vertragsabschluss auf die Möglichkeit von Kürzungen hinweisen müssen.
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