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Berlin: (hib/PK) Mit den Erkenntnissen über die Fortführung des Vereinsverbotes der kurdischen Arbeiterpartei PKK befasst sich die Fraktion Die Linke in einer neuerlichen Kleinen Anfrage (18/3615) zu dem Thema. So komme das Bundesinnenministerium in einem im Oktober 2014 vorgelegten Bericht an den Innenausschuss des Bundestages zu dem Schluss, das PKK-Verbot sei ein „unverzichtbares Regulativ der Gefahrenabwehr“, da ein Gewaltverzicht der PKK-Führung für Europa lediglich taktisch motiviert sei.
In dem Bericht werde festgestellt, dass die PKK „zunehmend erfolgreich in dem Bemühen“ sei, „Kämpfer für Syrien“ - also für den Kampf gegen den terroristischen „Islamischen Staat“ und andere djihadistische Gruppierungen - zu rekrutieren. Das „Gefährdungspotenzial, das von dieser Personengruppe ausgeht“, sei quantitativ zwar geringer, qualitativ aber nicht anders zu bewerten als das der djihadistischen Syrien-Kämpfer“, zitieren die Abgeordneten aus dem Bericht.
In einer vorherigen Kleinen Anfrage (18/3267) habe die Linke wissen wollen, wie die Bundesregierung zu den Schlussfolgerungen komme und wie diese Einschätzungen zu verstehen seien. Die Antworten (18/3491) seien jedoch ausweichend ausgefallen, weshalb nunmehr nachgefragt werden müsse.
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