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Berlin: (hib/SCR) Gleichstellung und Antidiskriminierungs-politik sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3684). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem Auskunft über ihre Position zur Fünften Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union. Zudem interessiert die Fragesteller, was die Planungen der Regierung in Hinblick auf eingetragene Lebens-partnerschaften sind. Laut Vorbemerkung der Grünen hatte die Regierung im Koalitionsvertrag angekündigt, darauf hinzuwirken, „bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beenden“.
Auch zu einer möglichen Rehabilitierung von Menschen, die auf Grundlage des seit 1994 aufgehobenen § 175 StGB verurteilt wurden, erkundigen sich die Grünen. Der Paragraph stellte zunächst sexuelle Handlungen unter Männer unter Strafe, später bezog sich die Strafbarkeit auf sexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren. Bei heterosexuellen oder lesbischen Handlungen lag das Schutzalter bei 14 Jahren.
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