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Berlin: (hib/PK) Als Konsequenz aus den Misshandlungen von Asylsuchenden durch Angehörige privater Sicherheitsfirmen soll das Bewachungsrecht überarbeitet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium habe zwischenzeitlich einen Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ einberufen und die Einsetzung einer ad-hoc-Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Vertretern aus Ländern und Kommunen zur Überarbeitung des Bewachungsrechts beschlossen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3564) auf eine Kleine Anfrage (18/3029) der Fraktion Die Linke.
Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe solle am 19. Januar im Wirtschaftsministerium stattfinden. Dort würden die jüngsten Vorfälle in Flüchtlingswohnheimen in die Prüfung einbezogen. Die Bundesregierung sehe in der Unterbringung von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften jedoch kein grundsätzliches Sicherheitsproblem und teile nicht die Ansicht, dass vorrangig eine Unterbringung in Wohnungen oder kleineren Gemeinschaftsunterkünften gesetzlich verankert werden sollte.
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