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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll einen Sonderermittler zur Aufarbeitung der milliardenschweren Cum-Ex-Geschäfte mit Dividenden von Aktien einsetzen. Dies fordern die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in einem gemeinsamen Antrag (18/3735), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Die Fraktionen kritisieren, dass die Steuerzahler mit diesen Geschäften um rund zwölf Milliarden Euro gebracht worden seien. Der unabhängige Sonderermittler müsse klären, warum die seit 2002 dem Finanzministerium bekannten Cum-Ex-Geschäfte jahrelang nicht unterbunden worden seien und wer dafür verantwortlich sei. Nutznießer dieser Geschäfte seien fast ausschließlich sehr reiche Einzelpersonen und große Banken gewesen.
Wie die Fraktionen erläutern, wurde um den Dividendentermin eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie kurzfristig mehrere Eigentümer hatte. „Diese Situation nutzten die Finanzmarktakteurinnen und -akteure dazu, sich mehrfach Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, obwohl sie nur einmal gezahlt worden war“, erläutern die Fraktionen. Im Ergebnis hätten Banken und Anleger ohne jedes Risiko Milliardeneinnahmen erzielt. Dies sei ein „enormer Transfer von unten nach oben“. Die Fraktionen verweisen auf Gerichtsverfahren, in denen geklärt werde, ob die Geschäfte legal gewesen seien oder nicht. Unabhängig vom Ausgang dieser Verfahren stehe aber bereits fest, dass diese Geschäfte illegitim gewesen seien: „Sich auf Kosten der Steuerzahler zu bereichern, ist in jedem Fall absolut inakzeptabel“. Für die Beteiligten sei klar ersichtlich gewesen, dass ein Steuerbetrag mehrfach zurückerstattet wurde, obwohl er nur einmal gezahlt worden sei.
Die Fraktionen erinnern daran, dass der Bankenverband dem Bundesfinanzministerium bereits 2002 den ersten Hinweis auf diese Cum-Ex-Geschäfte gegeben habe. Es müsse geklärt werden, warum das gravierende Problem dieser Cum-Ex-Geschäfte erst 2012 ernsthaft angegangen worden sei. Ein weiteres brisantes Detail sei, dass nicht nur private Banken, sondern auch einzelne Landesbanken in diesem Geschäftsbereich aktiv gewesen seien. Es müsse geklärt werden, warum diese öffentlichen Institutionen Geschäfte gegen ihre eigenen Eigentümer gemacht hätten.
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