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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat sich bei der Neufassung der europäischen Grundnormen zum Strahlenschutz dafür eingesetzt, dass Radonschutzregelungen zukünftig in die nationalen Strahlenschutzvorschriften aufgenommen werden müssen. Darin werde unter anderem gefordert, dass nationale Referenzwerte für die Radonkonzentration in Innenräumen festgelegt und Programme zur Erfassung und Verminderung der Radonrisiken durchgeführt werden, schreibt sie in einer Antwort (18/3543) auf eine Kleine Anfrage (18/3384) der Fraktion Die Linke. Die nationalen Referenzwerte dürften 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) danach nicht überschreiten.
Die Bundesregierung sieht darin einen Kompromiss, der zum einen die Empfehlungen internationaler Fachorganisationen wie der Weltgesundheitsorganisation aufgreife, die einen Richtwert von 100 Bq/m3 vorsähen und in Ausnahmefällen auch bis zu 300 Bq/m3. Zum anderen gewährleiste er hinsichtlich der praktischen Machbarkeit des Radonschutzes in den verschiedenen Ländern ausreichende Flexibilität.
Das radioaktive Edelgas Radon werde im Erdboden freigesetzt und könne aufgrund fehlender oder unzureichender Abdichtungen in Gebäude eindringen, betont die Bundesregierung. In Abhängigkeit von den geologischen Verhältnissen ergäben sich sehr unterschiedlich hohe Radonkonzentrationen in den Innenräumen. Es werde davon ausgegangen, dass mit dauerhaft höherer Radonkonzentration die Wahrscheinlichkeit, an Lungenkrebs zu erkranken, ansteige. Eine Schwellenkonzentration, bei deren Unterschreitung keine Gesundheitsrisiken bestünden, existiere nach Kenntnisstand der Bundesregierung nicht.
Sie verweist darauf, dass sie sich seit Jahren dafür einsetze, die Öffentlichkeit durch Aufklärung auf die mit Radon verbundenen Risiken und die zur Verfügung stehenden Präventions- und Sanierungsstrategien, die das Eindringen von Radon in Innenräume unterbinden beziehungsweise deutlich verringern, aufmerksam zu machen. In der breiten Öffentlichkeit sei die Problematik jedoch kaum zur Kenntnis genommen worden. Förderprogramme seien weitgehend ungenutzt geblieben. Rechtliche Regelungen zum Schutz vor Radon seien in der Vergangenheit ebenfalls nicht durchsetzbar gewesen, da die betroffenen Bundesländer allein auf Information und Eigeninitiative der betroffenen Bevölkerung gesetzt hätten.
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