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Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie führt zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373) eine öffentliche Anhörung durch. Sie wird am Montag, den 26. Januar 2015, von 14.00 bis 16.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses stattfinden.
Mit dem Gesetz sollen große Unternehmen verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen sogenannte Energieaudits durchzuführen. Dabei werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet. Die Pflicht zur Durchführung dieser Energieaudits soll einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesteigert wird. Die Wirtschaft wird durch die Energieaudits nach Angaben der Bundesregierung mit Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr belastet.
Als Sachverständige sind geladen: Carsten Rolle (Bundesverband der Deutschen Industrie, BDI), Stefan Genth (Handelsverband Deutschland, HDE), Professor Marc Ringel
(Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, HfWU), Charlotte Ruhbaum (Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, DENEFF), Professor Jan Uwe Lieback (GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme, GUTcert), Professor Eberhard Jochem (Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung, ISI), Swantje Küchler (Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, FÖS).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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