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Berlin: (hib/STO) Um die „Visapflicht für Transitreisende im Schengen-Raum“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3676) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3496). Darin schreibt die Fraktion, dass für Reisende einiger Nationalitäten für Flüge von einem Nicht-Schengen-Staat in einen weiteren Nicht-Schengen-Staat mit Umstieg auf einem Flughafen in der EU die Pflicht vorgesehen sei, für diesen Umstieg ein Transitvisum zu erwerben. Die Pflicht zum Erwerb dieses Transitvisums werde je nach Mitgliedstaat der EU unterschiedlich gehandhabt.
In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass die nationale Flughafentransitvisumpflicht ein „migrationspolitisches Steuerungsinstrument“ darstelle. Wie die Regierung weiter ausführt, strebt sie derzeit keine EU-weite Harmonisierung der Transitvisumpflicht an. Die migrationspolitische Situation in den Mitgliedstaaten stelle sich unterschiedlich dar beziehungsweise sei nicht vergleichbar. Darüber hinaus sei die Anbindung der einzelnen Mitgliedstaaten an den weltweiten Flugverkehr nicht miteinander vergleichbar.
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