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Berlin: (hib/STO) Die Einstufung von Dokumenten und sonstigen Informationsträgern des Bundes als Verschlusssache (VS) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (18/3701) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3625). Wie die Regierung darin erläutert, ist nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz eine VS „streng geheim, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann“ und „geheim“, wenn „die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann“. „VS-vertraulich“ ist eine Verschlusssache den Angaben zufolge, „wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann“ und „VS-nur für den Dienstgebrauch“, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder „nachteilig sein kann“. Wie die Regierung weiter schreibt, ist eine Einstufung als VS anhand dieses Maßstabs vorzunehmen.
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