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Berlin: (hib/HLE) Zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sollen die Länder in diesem Jahr insgesamt einen Betrag von 7,408 Milliarden Euro erhalten. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsmittelgesetzes (18/3785) vor. Das aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes stammende Geld sollen die Länder insbesondere zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) verwenden. Die Zuweisung an die Länder werde mit dem Faktor 1,5 Prozent dynamisiert. Damit werde der Gesetzesauftrag während der Beratungen für die zukünftigen Regionalisierungsmittel gewährleistet. „Wie und in welcher Höhe der Bund die Länder ab 2016 finanziell unterstützen wird, bleibt den weiteren Verhandlungen vorbehalten“, schreibt die Bundesregierung.
Zu den Auswirkungen des Gesetzentwurfs heißt es, die Verbesserung der Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs bewirke eine Stärkung des umweltfreundlichen Verkehrsträgers Schiene. Außerdem werde die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers Schiene verbessert. „Die Stärkung des SPNV wird eine Verlagerung von Verkehren auf die Schiene bewirken, wodurch Umweltschutz und Klimaschutz gefördert werden“, erwartet die Regierung.
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