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Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will eine gesetzliche Frauenquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft und der Bundesverwaltung festschreiben. Dies sieht ein von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegter Gesetzentwurf (18/3784) vor.
Die Regierung begründet ihren Gesetzentwurf mit dem nach ihrer Ansicht zu geringen Anteil von Frauen in Führungsetagen deutscher Unternehmen und im Bundesdienst. So seien im Jahr 2013 nur 15,1 Prozent der Aufsichtsratspositionen der 200 größten Unternehmen mit Frauen besetzt gewesen. Der Anteil von Frauen an Führungspositionen im Bundesdienst habe bei 30 Prozent betragen. Umgekehrt habe aber die Zahl qualifizierter Frauen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Es sei gesellschaftspolitisch nicht zu erklären, dass Frauen, die mehr als 50 Prozent der Bevölkerung ausmachen, nach einer gut abgeschlossenen Ausbildung nur zu einem sehr geringen Anteil in Spitzenpositionen der Wirtschaft und der Bundesverwaltung vertreten sein. Gemäß Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes habe der Staat die Aufgabe, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Frauenquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen vor. Diese Quote soll ab 2016 sukzessive umgesetzt werden. Nach Angaben der Regierung sind von dieser Regelung 108 Unternehmen betroffen. Zudem sollen Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, verpflichtet werden, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und den oberen Management-Ebenen festzulegen. Von dieser Verpflichtung sollen etwa 3.500 Unternehmen betroffen sein. Auch für die Aufsichtsgremien, in denen der Bund mit mindestens drei Sitzen vertreten ist, soll ab 2016 eine Frauenquote von 30 Prozent, ab 2018 von 50 Prozent gelten. Zudem soll die Bundesverwaltung Zielvorgaben zur Steigerung des Frauenanteils auf der Führungsebene erlassen.
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