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Berlin: (hib/STO) Eine mögliche Einschränkung des Handels und Umgangs mit Laiserpointern ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/4018) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3889). Wie die Regierung darin ausführt, sind in den vergangenen Jahren „wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen Laserpointer durch missbräuchliche Verwendung zu Gefährdungen im Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr geführt haben“. Derartige Vorfälle sind bereits jetzt strafbar.
In der Folge habe sich auch die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) 2011 mit dem Thema beschäftigt und das Bundesinnenministerium (BMI) gebeten, die Möglichkeit konkreter waffenrechtlicher Vorschriften für ein Führungsverbot von Laserpointern zu prüfen, heißt es in der Vorlage weiter. Das BMI sei diesem Prüfauftrag nachgekommen und hat der IMK berichtet. Diese habe auf ihrer Sitzung am 11./12. Dezember 2014 in Köln festgestellt, „dass die Verortung von Laserpointern im Waffengesetz bereits aus rechtssystematischen Gründen nicht möglich ist“. Sie sei der Auffassung, dass Handel und Umgang mit Laserpointern zur Erhöhung der Sicherheit und zum Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Verkehrsteilnehmer, beschränkt werden sollten. Der Vorsitzende der IMK habe sich mit einem Schreiben vom 22. Dezember 2014 an die Vorsitzenden der Verbraucherschutzministerkonferenz, der Umweltministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz gewandt mit der Bitte, „Regelungen zu Handel und Umgang mit Laserpointern zum Schutz der Bevölkerung zu entwickeln“.
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