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Berlin: (hib/pst) Lange vor Sebastian Edathy war im gleichen Ermittlungskomplex ein Beamter des Bundeskriminalamts unter Kinderporno-Verdacht geraten. Nun mussten drei Mitarbeiter des BKA als Zeugen vor dem 2. Untersuchungsausschuss viele kritische Fragen zum Umgang mit diesem „Beamten X“ beantworten. Dabei behandelte der Ausschuss den kritischsten Teil aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit, denn hier ging es um die Disziplinarmaßnahmen, die der damalige BKA-Chef Jörg Ziercke nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens gegen seinen Mitarbeiter verhängt hatte. Aber schon im öffentlichen Teil wurden aus den Fragen und Stellungnahmen mehrerer Ausschussmitglieder Zweifel deutlich, ob hier immer mit angemessener Konsequenz vorgegangen worden war. Nicht erhärtet, aber auch nicht ausgeräumt wurde der Verdacht, der „Beamte X“ könnte aus dem Haus heraus gewarnt worden sein.
Zeuge Jörg Spaniol war als Leiter des Geheimschutz-Referats des BKA mit den Ermittlungen gegen den „Beamten X“ betraut, seit im Januar 2012 einer Kinderporno-Ermittlerin der Name einer Führungskraft ihres Referats auf einer Kundenliste eines einschlägigen kanadischen Vertriebs aufgefallen war. Spaniol berichtete, dass die Zahl der Eingeweihten im Hause sehr klein gehalten worden sei. Man habe den Fall schnellstmöglich an die Staatsanwaltschaft Mainz, zuständig für den Wohnsitz des Beamten, abgegeben.
Zu intensiven Nachfragen führte die Aussage Spaniols, die Staatsanwaltschaft habe an einer Sicherung des Dienstrechners des Beamten X kein Interesse gehabt. Sie habe dies damit begründet, dass die in der Wohnung gefundenen Beweise ausgereicht hätten und es keinen Hinweis gegeben hätte, dass im Büro noch etwas zu finden sei. Spaniol berichtete außerdem von der Aussage des Mainzer Staatsanwalts Joachim Schumacher, der Beamte X und seine Familie hätten bei der Hausdurchsuchung einen gefassten Eindruck gemacht. Oberstaatsanwältin Andrea Keller habe später auf die Frage, ob das auf eine vorherige Warnung aus dem BKA hindeute, geantwortet, durch die Vorermittlungen seien so viele Personen außerhalb des BKA informiert gewesen, dass der Beamte X es von überall her hätte erfahren können. Die Tatsache, dass trotzdem Beweismaterial gefunden wurde, spreche aber gegen eine Warnung.
Später war im BKA aufgefallen, dass mehr als 80 Mitarbeiter des Hauses den Namen des Beamten X als Suchbegriff ins Polizeiliche Informationssystem eingegeben hatten. Die Wenigsten hatten dazu eine Berechtigung. Wie der im Justiziariat des BKA tätige Christoph Becker berichtete, sei es als Konsequenz meist bei „ermahnenden Gesprächen“ durch die Vorgesetzten geblieben, Disziplinarverfahren habe es in keinem Fall gegeben. Ob es solche Suchanfragen bereits gegeben hatte, bevor durch die Hausdurchsuchung am 13. April 2012 der Verdacht gegen den Beamten X publik wurde, konnte keiner der Zeugen sagen.
Ebenfalls keine Antwort gab es darauf, warum dem Beamten X erst am 24. April 2012 die Ausübung der Dienstgeschäfte untersagt und sein Dienstausweis eingezogen wurde. Auch ob er in der Zwischenzeit noch an seinem Schreibtisch war, konnte kein Zeuge sagen. Matthias Meyer, seit November 2012 Leiter des Rechtsreferats und damit auch für das Disziplinarverfahren gegen den Beamten X zuständig, sagte aus, seines Wissens habe es seinerzeit den Vorschlag gegeben, dessen Diensträume unzugänglich zu machen. Warum das dann nicht geschehen sei, wisse er nicht.
Zum Disziplinarverfahren selbst sagte Meyer im öffentlichen Teil der Vernehmung, er habe eine Disziplinarklage vorbereitet, doch die Amtsleitung - also Ziercke - habe es „anderweitig geregelt“. Dies sei allerdings nicht nur in diesem Fall so gewesen, ergänzte Meyer und sagte zur Konsequenz für die Arbeit seines Referats: „Wir machen Vorschläge. Wenn die Amtsleitung dann regelmäßig anders verfährt, passen wir unsere Vorschläge an.“ Ziercke habe bei Disziplinarverstößen generell eine „beamtenfreundliche Linie“ verfolgt.
Auch in den drei folgenden Zeugenbefragungen des Untersuchungsausschusses im März soll es vor allem um den „Beamten X“ gehen. Am Ende muss auch Ex-BKA-Chef Jörg Ziercke noch einmal auf dem Zeugenstuhl Platz nehmen.
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