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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt zum Entwurf des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (18/3991) eine öffentliche Anhörung durch. Mit dem Gesetz soll ein Steuerentlastungsbetrag für Kraftfahrzeuge, die in den Anwendungsbereich der Infrastrukturabgabe fallen, eingeführt werden. Der Entwurf sieht eine Entlastung für die Fahrzeughalter in gleicher Höhe wie die Infrastrukturabgabe vor. Damit solle eine Doppelbelastung beim Übergang von einer steuerfinanzierten zu einer nutzerfinanzierten Infrastruktur im Bereich der Bundesfernstraßen vermieden werden.
Die Anhörung findet am Montag, den 16. März 2015, im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt. Die Anhörung beginnt um 12.30 Uhr und dauert bis 14.00 Uhr.
Als Sachverständige sind geladen: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Laura Valentukeviciute (Gemeingut in Bürgerinnenhand), Professor Christian Hillgruber (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn), Professor Friedemann Kainer (Universität Mannheim) und Gerd Lottsiepen (Verkehrsclub Deutschland).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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