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Berlin: (hib/AHE) Den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und die Umsetzung entsprechender EU-Leitlinien thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/4144). Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, zehn Jahre nach der Verabschiedung die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern sowie die Umsetzung des Aktionsplans Menschenrechte für die Jahre 2012 bis 2014 für diesen Bereich zu bilanzieren. Außerdem fragen die die Abgeordneten nach Kriterien bei Entscheidungen für Einzelfallinterventionen zugunsten von Menschenrechtsverteidigern sowie nach dem Zugang zu erleichterten Aufnahmeverfahren über deutsche Konsulate im Notfall.
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