Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > 03
Berlin: (hib/HAU) Eine anlasslose Speicherung aller Daten wird es auch bei der innerhalb der Bundesregierung derzeit diskutierten Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht geben. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), am Mittwoch vor dem Ausschuss Digitale Agenda deutlich. Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht hätten mit ihren Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung sehr hohe Hürden gesetzt, die eine gesetzliche Umsetzung sehr schwierig machten, sagte Lange.
Seitens der Unionsfraktion wurde während der Sitzung darauf verwiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung durch die Gerichte „nicht per se verboten wurde“. Sie sei von zentraler Bedeutung für die Datensicherheit und den Datenschutz sowie aus Sicherheitserwägungen ein notwendiges Instrument, um Gefahren abzuwehren und schwerstkriminelle Straftaten aufklären zu können, sagte ein Unionsvertreter. Ziel sei es, Rechtssicherheit für die Bürger zu schaffen, wobei der Richtervorbehalt ganz oben stehe.
Die nach den Urteilen verbliebenen Möglichkeiten für eine gesetzliche Umsetzung seien „sehr eng, sehr begrenzt“, urteilte der Vertreter der SPD-Fraktion. Es gelte nun zu schauen, was an sinnvollen Regelungen möglich sei. Die SPD-Fraktion, so kündigte er an, wolle abwarten, was dem Parlament vorgelegt werde und dann in eine sehr intensive Begleitung der Gesetzgebung einsteigen.
Beide Oppositionsfraktionen machten deutlich, dass sie die Vorratsdatenspeicherung ablehnen. Die Vertreterin der Linksfraktion erkundigte sich nach Einzelheiten der geplanten Umsetzung, wie etwa ob geplant sei, auch Verstöße gegen das Urheberrecht mit dem Instrument der Vorratsdatenspeicherung zu verfolgen. Interesse zeigte die Linksfraktion auch am Zeitplan der Bundesregierung für die Regelung. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde die Frage gestellt, wie oft die Bundesregierung noch das Risiko eingehen wolle, von Gerichten belehrt zu werden. Eine verfassungskonforme Regelung zu finden sei „ein Widerspruch an sich“ und käme einer „Quadratur des Kreises“ nahe. Es sei zudem schädlich für das Ansehen von Bundesregierung und Bundestag, wenn der Eindruck entstehe, die Verfassung sei egal, sagte der Grünen-Vertreter.
Justizstaatssekretär Lange entgegnete, der Bundesregierung sei das Grundgesetz eben nicht egal, weshalb auch nach einem Kompromiss gesucht werde, der verfassungskonform ist. Fragen nach Einzelheiten, wie etwa dem Zeithorizont oder den Bereichen, für die die Vorratsdatenspeicherung gelten solle, vermochte der Regierungsvertreter nicht zu beantworten. Man arbeite mit Hochdruck, so Lange, agiere aber nach dem Motto: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein