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Berlin: (hib/SCR) Den Stand der Auswertung des Beweismaterials im Falle der Rechtsterroristen um den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) thematisiert eine Antwort der Bundesregierung (18/4499) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4290). Die Fragesteller hatten sich unter anderem nach der Dauer „nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden“ in den verschiedenen Mordfällen, die dem NSU zur Last gelegt werden, erkundigt. Laut Bundesregierung liegen dazu aber keine Daten vor. Das gilt für die Dauer möglichen Materials, das in Landespolizeibehörden beziehungsweise beim Bundeskriminalamt (BKA) gelagert wird. Zudem hätten BKA und Generalbundesanwaltschaft auch keine Erkenntnisse zu nicht ausgewertetem Videoüberwachungsmaterial.
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