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Berlin: (hib/CHE) Die Finanzierung der solidarischen Lebensleistungsrente steht unter einem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt. Das bestätigte die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4558) auf eine Kleine Anfrage (18/4365) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darüber hinaus habe die Bundesregierung jedoch noch keine Aussagen zur konkreten Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen, zur Höhe oder zum Kreis der Anspruchsberechtigten getroffen. Auch seien noch keine Maßstäbe definiert worden, anhand derer der Erfolg einer solchen Rente bewertet werden soll, heißt es in der Antwort weiter.
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