Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > 07
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, im Erkundungsbergwerk Gorleben Salzrechte außerhalb des Offenhaltungsbetriebs zu erwerben. Die bestehenden, zwischen 1989 und 1996 abgeschlossenen Verträge über die Salzrechte sähen eine Laufzeit bis Ende 2015 vor. Von diesen Verträgen würden nur jene verlängert, die zur Gewährleistung des Grubenbetriebes für die Offenhaltung des Bergwerks notwendig seien, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/5363) auf eine Kleine Anfrage (18/5156) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Der offen zu haltende Teil umfasse nur den bestehenden früheren Erkundungsbereich I, der nach Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes in den Offenhaltungsbetrieb überführt worden sei. 2013/2014 seien Verträge mit drei Salzrechteinhabern für 20 Jahre verlängert worden. Diese neuen Nutzungsverträge liefen nun von Jahresanfang 2016 bis Jahresende 2035. Sie umfassen insgesamt eine Fläche von rund 148 Hektar. Die Entschädigungssumme für die Nutzungsrechte der drei Inhaber beläuft sich auf rund 820.000 Euro.
Derzeit gibt es nach Angaben der Regierung für den gesamten Salzstock 124 Salzrechteinhaber. 110 Verträge mit den Rechteinhabern würden nicht verlängert.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein