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Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrat hält die Ausweitung der Erdkabeloptionen im Höchstspannungsnetz aus Gründen der Akzeptanz des Netzausbaus und im Hinblick auf eine erforderliche Flexibilität für sinnvoll und geboten. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (18/4655) hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/5581) vorgelegt hat. Darüber hinaus macht die Länderkammer noch zehn Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung größtenteils ablehnt.
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