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Berlin: (hib/HLE) Um eine zentrale Frage der Energiewende geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, den 14. Oktober. Thema ist der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (18/4655, 18/5581). Die Anhörung beginnt um 9.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses und soll bis 11.00 Uhr dauern.
Mit dem Gesetz soll das Verlegen von Höchstspannungsleitungen unter der Erde erleichtert werden. Vorgesehen ist, dass zu den bisher vorgesehenen vier Pilotstrecken für eine teilweise Erdverkabelung weitere hinzukommen können. Erdkabel können künftig verlegt werden, wenn eine Freileitung gegen bestimmte Belange des Naturschutzes verstoßen würde oder wenn große Bundeswasserstraßen wie Rhein oder Elbe zu queren sind. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass aktuelle Netzentwicklungspläne für Strom und Gas nur noch alle zwei Jahre statt bisher jedes Jahr vorgelegt werden müssen. Damit soll den Bürgern und allen weiteren am Netzausbau Beteiligten mehr Zeit für umfassende öffentliche Konsultationen gegeben werden.
Als Sachverständige sind geladen: Klaus Kleinekorte (Amprion GmbH), Thomas Mock (Hydro Aluminium Deutschland GmbH), Professor Lutz Hofmann (Leibniz Universität Hannover), Lex Hartman (TenneT TSO GmbH), Tjark Bartels (Landkreis Hameln-Pyrmont), Raphael Görner (ABB AG), Peter Ahmels (Deutsche Umwelthilfe) und Deutscher Landkreistag.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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