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Berlin: (hib/SCR) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/5922) ist am Mittwoch, 14. Oktober 2015, Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Dazu sind ab 15 Uhr sieben Sachverständige geladen.
Mit dem Entwurf soll schwerpunktmäßig die EU-Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge umgesetzt werden. Im Zusammenhang damit sollen aber auch Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD umgesetzt werden. Laut Begründung des Entwurfes soll mit der Umsetzung der Richtlinie ein "hohes Verbraucherschutzniveau" geschaffen und die Vorgaben zur Darlehensvergabe und -vermittlung EU-weit harmonisiert werden. Die entsprechende Richtlinie führt zu Änderungen im gesamten Prozess der Immobilienkreditvergabe - von der Werbung über Kreditwürdigkeitsprüfung bis hin zu Beratungsleistungen. Gelten sollen die Vorschriften sowohl für Darlehensgeber als auch Vermittler.
In Umsetzung des Koalitionsvertrages soll künftig der Honorar-Immobiliendarlehensberater eingeführt werden. Ebenfalls auf eine Vereinbarung der Koalition geht das Vorhaben zurück, Darlehensgeber dazu zu verpflichten, bei "dauerhafter und erheblicher Überziehung" des Kontos eines Darlehnsnehmers eine Beratung über kostengünstigere Alternativen zur genutzten Überziehungsmöglichkeit anzubieten.
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