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Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert den Schutz von Homo-, Bi-, Trans- und Intersexuellen sowie Transgendern in der Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik. In einer Kleinen Anfrage (18/6153) weisen die Abgeordneten auf die Problematik hin, dass etwa im Asylverfahren die Gefahr bestehe, "dass durch die Zusammenarbeit der deutschen Behörden mit den Auslandsvertretungen der Herkunftsstaaten die Behörden von Verfolgerstaaten von der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität der Betroffenen erfahren. "Das kann verhängnisvolle Folgen im Falle einer freiwilligen oder zwangsweisen Rückkehr in das Herkunftsland haben."
Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, welche Vorkehrungen das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen treffen, um den Schutz vertraulicher Informationen der Betroffenen - etwa zum Zwecke der Verpartnerung oder des Lebenspartnernachzugs oder im Rahmen des Resettlements - zu gewährleisten. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, wie sichergestellt wird, dass Dolmetscher, mit denen deutsche Auslandsvertretungen zusammenarbeiten, schutzbedürftige Informationen von Homo-, Bi-, Trans- und Intersexuellen sowie Transgendern nicht an die Behörden des Herkunftslandes oder andere Dritte weitergeben.
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