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Berlin: (hib/HLE) Das Übereinkommen über die Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe muss nach 35 Jahren überarbeitet werden. Wie die Bundesregierung in dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vom 10. Dezember 2014 des Übereinkommens vom 27. Juni 1980 zur Gründung des gemeinsamen Fonds für Rohstoffe (18/6294) erläutert, liegt das Kerngeschäft des Fonds heute in der Finanzierung von Rohstoffprojekten in Entwicklungsländern. Gefördert würden vor allem eine nachhaltige Rohstoffbewirtschaftung, der Aufbau von Wertschöpfungsketten für Rohstoffe, die Exportdiversifizierung sowie Qualitäts- und Produktivitätsverbesserungen. Genannt werden auch Maßnahmen zur Absicherung von Preisrisiken. Die ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen, internationale Ausgleichslager ("Bufferstocks") für Rohstoffe und eine internationale koordinierte nationale Lagerhaltung zu schaffen, sei nie realisiert worden. Sämtliche Bezüge zur Finanzierung von internationalen Ausgleichslagern würden daher mit der Änderung des Übereinkommens gestrichen.
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