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Berlin: (hib/PK) Die Frage der Altersabsicherung von Selbstständigen ist nach Ansicht der Bundesregierung hochkomplex und wirft neben versicherungs- und beitragsrechtlichen Fragestellungen noch andere Problempunkte auf. Derzeit sei die gesetzliche Rentenversicherung ein primär auf abhängig Beschäftigte konzentriertes Sicherungssystem, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/6304) auf eine Kleine Anfrage (18/6134) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die bestehende Rechtslage, nach der in der gesetzlichen Rentenversicherung nur bestimmte Gruppen von Selbstständigen pflichtversichert sind, sei historisch gewachsen und stelle insoweit kein einheitliches Regelungswerk dar. So gälten für selbstständige Künstler und Publizisten nach Maßgabe des Künstlersozialversicherungsgesetzes Besonderheiten. Weitere Gruppen von Selbstständigen gehörten anderen Sicherungssystemen an. Angehörige der "pflichtverkammerten Berufe" seien in der berufsständischen Versorgung pflichtversichert, Bauern in der Altersicherung der Landwirte erfasst.
Über die Frage der weitergehenden Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung oder andere Formen der obligatorischen Absicherung außerhalb der gesetzlichen Rente sei schon öfter diskutiert worden und es sei noch immer ein Thema. So habe das Bundesarbeitsministerium den Dialogprozess "Arbeiten 4.0" angestoßen, um den Blick auf die Arbeitswelt von morgen zu richten. In dem Zusammenhang spiele auch die Frage der Absicherung von Selbstständigen eine Rolle.
Eine verpflichtende Alterssicherung für Selbstständige könnte dazu beitragen, "die Gefahr der Bedürftigkeit im Alter für diejenigen Selbstständigen zu verringern, die bisher nicht von einem der bestehenden Alterssicherungssysteme erfasst werden" und die privat keine ausreichende Vorsorge träfen, heißt es in der Antwort weiter.
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