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Berlin: (hib/EIS) Ob Ökolandwirte auf ihren Feldern mit unerwünschten Einträgen von Unkrautbekämpfungsmitteln (Herbizid) mit den Wirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb von konventionell bewirtschafteten Nachbarflächen rechnen müssen, prüft derzeit das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zulassungsbehörde mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und dem Julius-Kühn-Institut (JKI). Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/6338) auf eine Kleine Anfrage (18/6170) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. In einer Untersuchung im Auftrag des brandenburgischen Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) sei eine weiträumige Verbreitung insbesondere von Pendimethalin über thermische Luftbewegung festgestellt worden. Nach einer Einschätzung des BfR seien bei den festgestellten Mengen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit zu befürchten. Im Rahmen des EU-Verfahrens zur Zulassungserneuerung für Pendimethalin hätten die deutschen Behörden in Bezug auf den Prüfbericht "Verbleib und Verhalten in der Luft" für den Wirkstoff Pendimethalin eine erneute Erörterung des Sachverhalts gefordert, der durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aufgegriffen worden sei. Ob durch die Flüchtigkeit beider Wirkstoffe ökologisch wirtschaftenden Landwirten eine Kontamination bis hin zur Nichtvermarktbarkeit ihrer Produkte drohe, konnte durch die Bundesregierung nicht eingeschätzt werden, weil bisher keine näheren Erkenntnisse zu Schadensfällen vorliegen würden. Betroffene Betriebe seien nicht verpflichtet, Schadensfälle zu melden.
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