Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > M
Grundsätzlich gibt es zwei Wahlrechtssysteme zur Auswahl: die Mehrheitswahl und die Verhältniswahl. Bei der Mehrheitswahl wiederum wird zwischen absoluter und relativer Mehrheitswahl unterschieden.
Für eine absolute Mehrheit braucht ein Kandidat mindestens 50 Prozent aller Stimmen. Reicht eine relative Mehrheit, so gewinnt derjenige, der mehr Stimmen erhält als jeder andere Kandidat. Mit einer solchen relativen Mehrheit werden die Hälfte der Abgeordnete direkt in den Bundestag gewählt. Hierbei gelten die Erststimmen, die in den 299 Wahlkreisen abgegeben wurden. Wer in einem davon die meisten Stimmen hat, ist in den Bundestag gewählt.
Die restlichen Mandate werden nach dem Verhältniswahlrecht verteilt. Dabei erhält eine Partei Sitze im Parlament je nach dem Anteil, den sie an den abgegebenen Zweitstimmen in einem Bundesland erhalten hat.
Dieses kombinierte Verfahren nennt man übrigens personalisiertes Verhältniswahlrecht.