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Rechtsverordnungen sind Gesetze, die nicht im förmlichen Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag verabschiedet, sondern von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden. Sie werden dazu durch ein Gesetz ermächtigt. Zweck und Ausmaß bestimmt das ermächtigende Gesetz. Eine Verordnung darf nicht gegen das Recht der Europäischen Gemeinschaft, die Grundrechte, das Verhältnismäßigkeitsprinzip und den Gleichheitssatz verstoßen. Durch ein formelles Gesetz kann eine Rechtsverordnung jederzeit wieder aufgehoben werden.