© DBT/Hartmann
Dipl.-Verwaltungswirtin
Geboren am 17. Dezember 1959 in Essen; verheiratet; ???3??? Kinder.
1978 Abitur; Laufbahnausbildung im gehobenen Dienst der Bundeswehrverwaltung mit Nachdiplomierung; seit 2006 zusätzliche Qualifizierungen u. a. zur psychologischen Beraterin und Heilpraktikerin für Psychotherapie; 2012 Studium Generale.
Eintritt in die Bundeswehrverwaltung, hier Tätigkeiten an den Dienstorten Düsseldorf, Essen, Höxter, Detmold, Augustdorf, zuletzt in Höxter, Regierungsamtsrätin; 2011 Eröffnung einer Privatpraxis für Psychotherapie in Marienmünster.
Mitglied bei der AWO (Arbeiterwohlfahrt), OWA (Ostwestfalen-Akademie), DJH (Deutschen Jugendherbergswerk), BwSw (Bundeswehrsozialwerk), VFP (Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie, Psychische Berater), KfD (Katholische Frauengemeinschaft Deutschland), SOS Kinderdorf, Elternhilfe für das krebskranke Kind Göttingen, Heimat - und Kulturverein Marienmünster und in den Sportverein Altbergen, weißer Ring, Patenschaft bei Plan.
Mitglied der SPD seit 2007; stellvertretende Vorsitzende SPD-Kreisverband Höxter bis 2014; stellvertretende Vorsitzende SPD-Ortsverein Marienmünster bis 2014; sachkundige Bürgerin beim Fachausschuss der VHS Höxter-Marienmünster.
Mitglied des Bundestages seit Oktober 2015.
Petra Rode-Bosse hat am 21. Oktober 2015 für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Dirk Becker, SPD die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Bundeswehrverwaltung, Augustdorf,
Beamtin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.