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Diplom-Verwaltungswissenschaftlerin
Geboren am 21. April 1971 in Tokat/Türkei; Islam; verheiratet; zwei Kinder.
Deutsche Staatsbürgerschaft seit 1997; in Deutschland seit 1979.
Grundschule in Istanbul und Senden, Gymnasium Weißenhorn, Abitur 1992; Studium der Verwaltungswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Wien.
Vorstandsmitglied bei UNICEF Deutschland; Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Vereins; Mitglied der Vertreterversammlung der Ulmer Volksbank e. G..
Seit 1988 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen; 1991 Gründung (Mitgründerin) des Jugendverbandes GBAJ.
Mitglied des Bundestages seit 1998; 2002 bis 2005 Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; 2005 bis 2009 stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; seit November 2009 stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Leiterin des Arbeitskreises V – Wissensgesellschaft und Generationen; seit November 2013 stellvertretende Vorsitzende im Rechnungsprüfungsausschuss und Mitglied im Haushaltsausschuss; stellvertretendes Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales.
Funktionen in Unternehmen
Ulmer Volksbank eG, Ulm,
Mitglied der Vertreterversammlung, ehrenamtlich
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Sparkassenverband Bayern, München,
Mitglied des Beirates für sparkassenpolitische Grundsatzfragen
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V., Bonn,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
UNICEF Deutschland, Köln,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.