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© Sabine Dittmar / Stella von Saldern
Ärztin
Geboren am 15. September 1964 in Schweinfurt; römisch-katholisch; verheiratet.
1979 qualifizierter Hauptschulabschluss; 1982 Abschluss als staatlich geprüfte Kinderpflegerin und Mittlere Reife; 1985 Abitur am Bayernkolleg Schweinfurt; 1985/87 Studium der Physik; 1987/93 Studium der Humanmedizin; 1993 Approbation, Weiterbildung zur Praktischen Ärztin, Anerkennung der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren.
Bis 2010 Hausärztin in der Gemeinschaftspraxis mit Ehemann Dr. Diethard Dittmar; 2008 bis 2013 Mitglied des Bayerischen Landtages; verbraucherpolitische Sprecherin; Mitglied im Landesgesundheitsrat.
Mitgliedschaften (Auswahl): Arbeiterwohlfahrt; Europa-Union; KIDRO (Kissinger Drogenhilfe); Kreisverkehrswacht; "Gegen Vergessen – Für Demokratie" e.V.; Förderverein Fränkisches Theater Maßbach.
1981 Eintritt in die SPD; 1990/07 erste Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Maßbach; seit 2008 SPD-Kreisvorsitzende im Landkreis Bad Kissingen; seit 2008 Mitglied im Bezirksvorstand der SPD Unterfranken; seit Juni 2011 Mitglied im Landesvorstand der bayerischen SPD; seit 1990 Kreisrätin im Kreistag Bad Kissingen; 2005 bis 2008 SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag; seit 2008 stellvertretende Fraktionsvorsitzende; seit Mai 2008 Marktgemeinderätin in Maßbach.
Mitglied des Bayerischen Landtages, München
Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen, Bad Kissingen,
Mitglied des Verwaltungsrates
Gesellschaft für politische Bildung e.V. Akademie Frankenwarte, Würzburg,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.