© DBT/Hartmann
© Julia Hammerschmidt/malzkorn
Diplom-Psychologin
Geboren am 08. Juni 1963 in Duisburg.
1982 Abitur in Duisburg-Homberg, 1982 bis 1988 Studium der Psychologie in Düsseldorf und Hamburg, 1989 bis 1997 angestellte Psychologin im interkulturellen Jugendaustausch.
Seit 1995 Mitglied von Bündnis/Die Grünen, 2000 bis 2001 Beisitzerin im Landesvorstand GAL Hamburg, 2002 bis 2008 Landesvorsitzende GAL Hamburg, 1997 bis 2002 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, Parlamentarische Geschäftsführerin der GAL-Fraktion, haushalts- und kulturpolitische Sprecherin.
2002 bis 2008 Mitglied des Deutschen Bundestags, 2002 bis 2004 stellvertretende Vorsitzende des Haushaltsausschusses, 2004 bis 2008 haushaltspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
2008 bis 2010 Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg, 2011 bis 2013 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hamburg, haushaltspolitische Sprecherin.
Seit 2013 erneut Mitglied im Deutschen Bundestag.
Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Mitglied bei den Freundinnen und Freunden der Heinrich-Böll-Stiftung, Mitglied der Bundesdelegiertenkonferenz-Antragskommission von Bündnis 90/Die Grünen.
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, Hamburg
Funktionen in Unternehmen
Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH, Hamburg,
Mitglied des Aufsichtsrates
mdex AG, Tangstedt,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis Juli 2015), jährlich, Stufe 3
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.