© DBT/Hartmann
© Thomas Jarzombek / Tobias Koch
IT-Berater
Geboren am 28. April 1973 in Düsseldorf; geschieden; ein Kind.
Beruflich: 1992 Abitur, anschließend Wehrdienst. 1993 Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 1996 Vordiplom der Wirtschaftswissenschaften und Existenzgründung, Gründung eines Unternehmens für IT-Dienstleistungen. Bis 2013 geschäftsführender Gesellschafter, heute Gesellschafter der releon GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf.
Mitglied der CDU seit 1991. Seit 2007 Mitglied des Landesvorstands der CDU NRW. 1999 bis 2005 Mitglied des Rates der Stadt Düsseldorf. 2005 bis 2009 Wahl in den Landtag von Nordrhein-Westfalen, Direktmandat im Wahlkreis Düsseldorf-West, zuletzt medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Sprecher der Jungen Gruppe.
Seit 2009 Mitglied im Deutschen Bundestag für den Düsseldorfer Norden (Wahlkreis 106). 2009 bis 2013 Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, im Unterausschuss "Neue Medien" sowie der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft".
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien und
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums "Ein Netz für Kinder" (bis 31.12.2013)
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen, Bonn,
Mitglied des Beirates
Westdeutscher Rundfunk (WDR), Köln,
Stellv. Mitglied des Rundfunkrates
Digitale Stadt Düsseldorf e.V., Düsseldorf,
Mitglied des Beirates
THW-Landesvereinigung Nordrhein-Westfalen e.V., Düsseldorf,
Mitglied des Beirates
Releon GmbH & Co. KG, Düsseldorf
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.