© DBT/Hartmann
© Dr. Klaus-Peter Schulze/Carsten Handreck
Diplom-Lehrer
Geboren am 3. Juli 1954 in Döbern; verheiratet, drei Kinder.
1961 bis 1973 Schulzeit in Spremberg; Abitur 1973; 1973 bis 1975 Grundwehrdienst; 1975 bis 1979 Studium in Potsdam, Abschluss Diplomlehrer Biologie/Chemie; 1985 Promotion zum Dr. rer. nat..
1979 bis 1982 Lehrer; 1982 bis 1985 Aspirantur an der Zentrale für Wasservogelforschung der DDR, Bearbeitung ethologischer Fragestellungen, anschließend Promotion - 1985 bis 1990 Leiter "Station Junger Techniker und Naturforscher" in Spremberg; ab Juli 1990 Amtsleiter und Dezernent im Landratsamt Spremberg; 1994 bis 2002 Beigeordneter in der Kreisverwaltung Spree-Neiße; seit Mai 2002 Hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Spremberg, 2010 Wiederwahl.
Mitglied im Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg; Mitglied im Ausschuss für mittlere Städte im Deutschen Städtetag; stellvertretender Vorsitzender der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald; Mitglied im Vorstand des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. (VKU).
1993 Eintritt in die CDU; 2003 bis 2007 Beisitzer im CDU-Landesvorstand Brandenburg; ab 2002 Beisitzer im Ortsvorstand Spremberg; 2013 bis 2015 Vorsitzender CDU-Ortsverband Spremberg.
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Stadt Spremberg, Spremberg,
Bürgermeister
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bundesamt für Naturschutz, Bonn,
Mitglied des Beirates der Internationalen Naturschutzakademie Insel Vilm (INA)
Landkreis Spree-Neiße, Forst,
Mitglied des Kreistages
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.