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© Johannes Singhammer / Stella von Saldern
Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Geboren am 9. Mai 1953 in München; römisch-katholisch; verheiratet, sechs Kinder.
1999 bis 2003 Bezirksvorsitzender der CSU München; 2004 bis 2007 Vorsitzender und 2007 bis 2009 Mitglied des Beirats bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Mitglied des Bundestages seit 1994; 1994 bis 1998 Mitglied der Kinderkommission zuletzt Vorsitzender; 1998 bis 2002 Vorsitzender des Arbeitskreises Arbeit und Sozialordnung, Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CSU-Landesgruppe; 2002 bis 2005 wirtschafts- und arbeitspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe; 2005 bis 2009 Vorsitzender der AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU- Fraktion; seit 2009 stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für die Bereiche Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Seit 2013 Vizepräsident des Deutschen Bundestages.
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Kanzlei Dr. Menges, München,
Rechtsanwalt
Mandant 1, 2015, Stufe 3
DUK Versorgungswerk e.V., Berlin,
Vortrag, 2013, Stufe 3 (Jahresabschlusssitzung 2013)
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Deutsches Museum, München,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Bayerisch-Togoische Gesellschaft e.V., München,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Deutsche Afrika Stiftung e.V., Berlin,
Vizepräsident, ehrenamtlich
Deutscher Familienverband, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Deutsch-Mosambikanische Gesellschaft e.V., München,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., München,
Stellv. Vorsitzender des Vorstandes, ehrenamtlich
Max-Planck-Institut für Psychiatrie, München,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.