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Werkzeugmacher, Touristikfachwirt
Geboren am 5. Dezember 1970 in Prenzlau (Brandenburg); verheiratet, zwei Kinder.
1977 Polytechnische Oberschule Lindenschule Prenzlau; 1987 Lehre zum Werkzeugmacher im Armaturenwerk Prenzlau; 1990 Wehrdienst in der Vermessungseinheit II Prenzlau; 1991 Lehre zum Reiseverkehrskaufmann (IHK Potsdam); 1997 Studium zum Touristikfachwirt (Industrie- und Handelskammer Berlin).
1991 Werkzeugmacher im Armaturenwerk Prenzlau; 1993 Reiseverkehrskaufmann/Expedient bei BAF Reisen Prenzlau; 1994 Leiter der Reisebüros der Volksbank Uckermark eG; 2003 Geschäftsführer des Tourismusverbandes Uckermark e.V.; 2005 Geschäftsführer tmu Tourismus Marketing Uckermark GmbH.
Bürgerverein "Wir für Prenzlau e.V." (Gründungsmitglied); Freundeskreis Krankenhaus Prenzlau e.V. (Gründungsmitglied); Mitglied der Arbeiterwohlfahrt Uckermark, Ortsverein Prenzlau.
Mitglied SPD - Ortsverein Prenzlau; Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau - Fraktion der SPD; Mitglied im Kreistag Uckermark – Fraktion der SPD.
tmu Tourismus Marketing Uckermark GmbH, Prenzlau,
Geschäftsführer
tmu Tourismus Marketing Uckermark GmbH, Prenzlau,
Geschäftsführer
Stadtwerke Prenzlau GmbH, Prenzlau,
Vorsitzender des Aufsichtsrates (bis 29.09.2014)
UCKERSERVICE GmbH regionale Betriebsführungsgesellschaft für Wasserver- und Abwasserentsorgung, Prenzlau,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 29.09.2014)
Landkreis Uckermark, Prenzlau,
Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
Stadt Prenzlau, Prenzlau,
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.