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Adoptiveltern sollen uneingeschränkt die Mütterrente erhalten, fordert die Linksfraktion. © picture-lliance/Golden Pixels LLC
Die Linke will, dass die Erziehungsleistung von Adoptiveltern gewürdigt und die Mütterrente für sie anerkannt wird. Ein Antrag der Fraktion (18/6043) ist am Donnerstag, 28. Januar 2016, Gegenstand einer Aussprache im Bundestag mit anschließender Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat bereits empfohlen, den Antrag abzulehnen (18/6222). Die Debatte soll gegen 16 Uhr beginnen und 45 Minuten dauern.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Es geht darum, dass in Fällen, in denen Eltern eines vor 1992 geborenen Kindes zum 1. Juli 2014 ein Rentenzuschlag für die Kindererziehungszeit (sogenannte Mütterrente) zugebilligt wurde, Adoptiveltern von der Anerkennung des gleichen Zeitraums rechtlich ausgeschlossen worden sind, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Adoption älter als zwölf Monate war.
Die Linke fordert nun die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach Adoptiveltern auf Antrag für den 13. bis 24. Kalendermonat nach dem Geburtsmonat des Kindes Kindererziehungszeiten bei der Rente zugeordnet bekommen – selbst dann, wenn den leiblichen Eltern bereits ein Zuschlag an persönlichen Renten-Entgeltpunkten für vor 1992 geborene Kinder gewährt worden ist. (vom/21.01.2016)