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Von Mittwoch, 16. Dezember, bis Freitag, 18. Dezember 2015, debattiert der Bundestag unter anderem über die technologische Leistungsfähigkeit Deutschlands sowie über die wirksame Bekämpfung der Fluchtursachen von Millionen Menschen, die derzeit ihre Heimat in Syrien, Afghanistan, Irak und anderen Ländern verlassen. Auf der Tagesordnung stehen außerdem die Themen „Nachhaltige Entwicklung in Deutschland“ und „Lebensstandardsichernde Rente“. Am Mittwoch, 16. Dezember, gibt Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) eine Regierungserklärung zum Europäischen Rat ab, der vom 17. bis 18. Dezember in Brüssel tagt. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Regierungsbefragung: Die Sitzung beginnt um 13 Uhr mit der Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettsitzung sowie zu aktuellen Themen. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt stellt den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse vor. 35 Minuten sind dafür vorgesehen.
Regierungserklärung zum Europäischen Rat: Um 13.35 Uhr gibt Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zum Europäischen Rat ab, der am 17. und 18. Dezember 2015 in Brüssel tagt. Das Gremium wird unter anderem eine Bestandsaufnahme der Umsetzung der Beschlüsse vornehmen, die es als Reaktion auf die Migrations- und Flüchtlingskrise getroffen hat. Weitere Themen des Europäischen Rats sind das anstehende Referendum in Großbritannien über einen Verbleib des Landes in der EU sowie die Beziehungen der EU zu Russland vor dem Hintergrund der Situation in der Ukraine. Die sich an die 20-minütige Regierungserklärung der Kanzlerin anschließende Aussprache wird eine knappe Stunde dauern. Abgestimmt wird über einen Entschließungsantrag der Linken (18/7045), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich in der EU dafür einzusetzen, dass die Vereinbarung vom EU-Türkei-Gipfel über die EU-Finanzhilfen an die Türkei und der Aktionsplan zur Flüchtlingsabwehr zurückgenommen werden und die Türkei weder zum sicheren Herkunftsstaat noch zum sicheren Drittstaat erklärt wird.
Fragestunde: Ab 15.20 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (18/6996, 18/7041) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.
Technologische Leistungsfähigkeit Deutschlands: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der ersten Lesung des Gutachtens einer Expertenkommission zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2015 (18/4310) sowie der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gutachten (18/6830). Darin heißt es, dass sich der weltweite Wandel in rasanter Geschwindigkeit vollziehe. Befördert werde dies durch die zunehmende Technisierung und Digitalisierung. Der Schlüssel zur Bewältigung dieses Wandels liege national wie international in der Kraft, herausragende Ideen zeitnah zu marktfähigen Produkten und Dienstleistungen weiterzuentwickeln, ob in Form innovativer Medizin, ressourcenschonender Mobilität oder digitaler Lösungen wie Industrie 4.0. Niemals sei in Deutschland so viel Geld in Forschung und Entwicklung (FuE) investiert worden. Dies habe Deutschlands gestiegene Innovationskraft in den vergangenen Jahren erst möglich gemacht, konstatiert die Bundesregierung. Um den Innovationsvorsprung halten und ausbauen zu können, fordert die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), die FuE-Investitionen bis zum Jahr 2020 auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen. 85 Minuten sind für die Debatte von Unterrichtung und Stellungnahme vorgesehen.
Bundeswehreinsatz in Afghanistan: Um 10.25 Uhr steht ein Antrag der Bundesregierung (18/6743) auf der Tagesordnung, die Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission „Resolute Support“ in Afghanistan auszuweiten. Die Zahl der einzusetzenden Soldaten soll von bisher bis zu 850 auf bis zu 980 erhöht werden, heißt es in der Vorlage, die die Fortsetzung der Mission um ein Jahr bis Ende 2016 vorsieht. Nach 45-minütiger Debatte kommt es zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/6946). Abgestimmt wird auch über Entschließungsanträge der Linken (18/7083) und der Grünen (18/7084). Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Nato-Einsatz „Resolute Support“ nicht zu verlängern. Die Grünen wollen, dass die Bundesregierung bis einschließlich 2016 jährlich mindestens 430 Millionen Euro für den zivilen Wiederaufbau zur Verfügung stellt.
Bundeswehreinsatz Mittelmeer (OAE): Ebenfalls namentlich abgestimmt wird über einen Antrag der Bundesregierung (18/6742), mit der Verlängerung der Teilnahme an der Nato-geführten Operation „Active Endavour“ (OAE) im Mittelmeer einen weiteren Bundeswehreinsatz fortzusetzen. Da die Weiterentwicklung von OAE zu einer maritimen Sicherheitsoperation bis zum Nato-Gipfel in Warschau im Juli 2016 angestrebt wird, soll die Mandatsdauer bis zum 15. Juli 2016 befristet werden. Laut Antrag sollen bis zu 500 Soldaten eingesetzt werden. Die Kosten der einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Regierung auf rund 700.000 Millionen Euro. Der Auswärtige Ausschuss hat Zustimmung empfohlen (18/6945). Für die Aussprache, die um 11.20 Uhr beginnt, sind 45 Minuten vorgesehen.
Fluchtursachen: „Fluchtursachen statt Flüchtlinge bekämpfen“ heißt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7046), der ab 12.15 Uhr eine Stunde lang in erster Lesung beraten wird – gemeinsam mit einem Antrag der Fraktion Die Linke (18/7039), in dem die Bundesregierung ebenfalls aufgefordert wird, die Fluchtursachen zu bekämpfen, die Millionen Menschen derzeit zwinge, ihre Heimat in Syrien, Irak, Afghanistan und anderswo zu verlassen.
Wahl von Mitgliedern des Beirats der Stiftung Datenschutz: Im Anschluss an die Tagesordnungspunkte, die ohne Aussprache abgestimmt werden, werden eventuell Mitglieder des Beirats der Stiftung Datenschutz ohne Aussprache und ohne Stimmkarte gewählt. Dazu liegen Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD (18/7060) vor. Vorgeschlagen werden für die CDU/CSU Mechthild Heil und Stephan Mayer, für die SPD Gabriele Groneberg und Gerold Reichenbach.
Aktuelle Stunde: Auf Verlangen von CDU/CSU und SPD schließt sich gegen 13.25 Uhr eine Aktuelle Stunde zu den Ergebnissen der UN-Klimakonferenz in Paris an.
Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte: Um 14.30 Uhr geht es weiter mit der abschließenden Beratung der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/5201) sowie von der Bundesregierung (18/5563) eingebrachten gleichlautenden Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (18/6915). Danach sollen Syndikusanwälte – also Anwälte, die einem „nichtanwaltlichen“ Arbeitgeber wie etwa einem Unternehmen, einem Verband oder einer berufsständischen Körperschaft im Rahmen eines dauerhaften Beschäftigungsverhältnisses zur Verfügung stehen – statusrechtlich einem Rechtsanwalt gleichgestellt werden. Gleichzeitig sind jedoch auch Einschränkungen vorgesehen. So soll die Tätigkeit der Syndikusanwälte grundsätzlich auf die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers beschränkt sein. Hintergrund der geplanten Neuregelung ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom April 2014. Das Gericht hatte entschieden, dass die Syndikusanwälte sich nicht wie gewöhnliche Rechtsanwälte oder Angehörige anderer freier Berufe von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können. Der Gesetzentwurf zielt nun unter anderem über eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung darauf ab, dort die Stellung der Syndikusanwälte zu normieren und ihnen so eine Befreiungsmöglichkeit einzuräumen. 45 Minuten sind für die Aussprache eingeplant.
Modernisierung des Vergaberechts: Um 15.15 Uhr steht die abschließende Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Vergaberechts (18/6281, 18/7086) auf der Tagesordnung. Ziel der Vorlage ist es laut Bundesregierung, die Vergabeverfahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren zu erleichtern. Die Interessen mittelständischer Unternehmen sollen vorrangig berücksichtigt werden, indem öffentliche Aufträge in Form von Losen vergeben werden müssen. Eine Gesamtvergabe sei nur aus wirtschaftlichen und technischen Gründen möglich. Außerdem sollen öffentliche Auftraggeber künftig mehr Möglichkeiten bekommen, soziale, umweltbezogene und innovative Vorgaben zu machen. Und schließlich sollen Auftraggeber und Unternehmen verpflichtet werden, in jedem Stadium des Verfahrens grundsätzlich elektronische Mittel zu nutzen. Abgestimmt wird auch über einen Änderungsantrag der Linken (18/7089) sowie über Entschließungsanträge der Linken (18/7090) sowie von Bündnis 90/Die Grünen (18/7091, 18/7092). 45 Minuten wird die Debatte dauern.
Stromsperren: Ebenfalls 45 Minuten sind für die um 16 Uhr beginnende abschließende Beratung eines Antrags der Fraktion Die Linke (18/3408, 18/3751) vorgesehen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, Stromsperren durch die Versorgungsunternehmen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit der Kunden gesetzlich zu verbieten. Die Stromversorgung „als grundlegendes Element der Daseinsvorsorge“ sei durch die derzeitige Rechtslage für Hunderttausende Menschen in Deutschland nicht gesichert, heißt es zur Begründung. Für schutzbedürftige Kunden müsse eine Grundversorgung mit Strom jederzeit möglich sein. Die hohen Strompreise seien für Millionen Menschen in Deutschland mit geringem Einkommen eine hohe Belastung, schreiben die Linke-Abgeordneten weiter. Fast sieben Millionen Kunden seien 2014 Stromsperren angedroht worden. Die dann tatsächlich durchgeführten 344.798 Stromsperren seien ein neuer Rekordwert.
Verbraucherdatenschutz: Ab 16.45 Uhr debattiert der Bundestag 45 Minuten lang abschließend einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts (18/4631, 18/6916). Er soll Verbraucher wirksamer vor Verträgen im Internet schützen, die vordringlich darauf abzielen, personenbezogene Daten zu sammeln, und damit mögliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten der Verbraucher verhindern. Die Regierung plant dazu eine Ergänzung des Unterlassungsklagengesetzes und eine klarstellende Regelung für die vereinfachte Kündigung von Verträgen, die im Internet geschlossen worden sind. Die Grünen haben einen Änderungsantrag (18/7085) vorgelegt, wonach Verstöße von Unternehmen gegen den Datenschutz, die über den Einzelfall hinaus alle Verbraucher betreffen, im Wege der Verbandsklage verfolgt werden können.
Patientensicherheit bei Medizinprodukten: Ab 17.30 Uhr beraten die Abgeordneten 45 Minuten lang abschließend über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6650). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die im Oktober 2015 begonnenen EU-Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat über den von der EU-Kommission im September 2014 vorgelegten Entwurf einer Medizinprodukteverordnung zu nutzen, um für mehr Patientensicherheit bei Medizinprodukten zu sorgen. Seit vielen Jahren werde immer wieder über unzureichend geprüfte, fehlerhafte oder sogar gefälschte Implantate berichtet, heißt es in der Vorlage. In einzelnen Fällen handele es sich um Betrug, wie etwa beim Skandal um die mit Industriesilikon gefüllten Brustimplantate aus Frankreich. Die Grünen-Abgeordneten fordern daher in ihrem Antrag unter anderem eine für die Hersteller verpflichtende Produkthaftpflichtversicherung für alle Hochrisiko-Medizinprodukte und alle Implantate sowie eine ergänzende Bewertung der Expertenkommission für alle Medizinprodukte der Risikoklasse III und alle Implantate. Ferner müssten Studien zu Medizinprodukten der Klasse III und Implantaten erfasst und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Änderung des Parteiengesetzes: Um 18.45 Uhr steht die abschließende Beratung des von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Parteiengesetzes (18/6879, 18/7093) auf der Tagesordnung. Danach sollen unter anderem die „Beträge aus der staatlichen Teilfinanzierung für bei Wahlen gewonnene Stimmen und erhaltene Zuwendungen entsprechend der Preisentwicklung“ erhöht werden. Diese Beträge, die die Parteien im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung für jede Wählerstimme und private Zuwendung bekommen, seien seit 2002 nicht an die Entwicklung der parteienspezifischen Preisentwicklung angepasst worden, obwohl die Obergrenze der den Parteien zustehenden Mittel im Jahr 2011 dynamisiert worden sei, schreiben die beiden Fraktionen zur Begründung. Nach ihrem Willen sollen diese Beträge entsprechend der Erhöhung der absoluten Obergrenze im Zeitraum von 2010 bis 2014 angehoben werden. Ebenfalls abgestimmt wird über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/301, 18/7093), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Parteispenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden zu verbieten und Parteispenden natürlicher Personen auf den Betrag von 25.000 Euro im Jahr zu begrenzen. Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, insbesondere Spenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden an Parteien erweckten „den Anschein der Käuflichkeit von Politik“. Politik müsse wirtschaftlich unabhängig von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden sein. Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/7094). Danach sollten die Veröffentlichungsgrenzen für Zuwendungen deutlich herabgesetzt werden. 30 Minuten sind für die Debatte vorgesehen.
Verbot der NPD: Es folgt gegen 19.15 Uhr eine halbstündige Debatte über ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Die Linke hat einen Antrag (18/7040) vorgelegt, den „Antrag auf ein NPD-Verbot" jetzt zu unterstützen. Danach soll die Bundesregierung prüfen, ob sie dem vom Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht am 3. Dezember 2013 gestellten und unter dem Aktenzeichen 2 BvB 1 / 13 geführten Antragsverfahren auf Verbot der NPD beitreten soll. Der Antrag soll zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen werden.
Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Ab 19.45 Uhr befassen sich die Abgeordneten 30 Minuten lang abschließend mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (18/6489). Er sieht vor, dass wissenschaftliche Stellen an Universitäten und Forschungseinrichtungen nicht mehr in so starkem Maße befristet werden können wie bisher. Eine im Jahr 2011 durchgeführte Evaluation zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz habe gezeigt, „dass der Anteil von Befristungen – insbesondere über sehr kurze Zeiträume – ein Maß erreicht hat, das weder gewollt war noch vertretbar erscheint", schreibt die Regierung zur Begründung. Zudem hätten sich bei einzelnen Regelungen des Gesetzes in der Anwendung Auslegungsprobleme gezeigt. Zentrales Ziel sei es, zugunsten des wissenschaftlichen Nachwuchses planbare und verlässliche Karrierewege zu schaffen und Deutschland so für den wissenschaftlichen Nachwuchs attraktiver zu machen. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (18/1463) vorgelegt, der ebenfalls abschließend beraten wird. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (18/7038). Die Linke (18/7068, 18/7069, 18/7070, 18/7071, 18/7072) und die Grünen (18/7073, 18/7074, 18/7075, 18/7076, 18/7077) haben jeweils fünf Änderungsanträge vorgelegt. Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/7078) zum Regierungsentwurf. Darin fordert die Fraktion die Regierung unter anderem auf, bei der sogenannte Qualifizierungsbefristung konkrete Mindestbefristungszeiten von 24 Monaten festzuschreiben. Abgestimmt wird zudem über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ (18/4804), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz von Grund auf zu erneuern und für eine „stabile Ausfinanzierung“ zu sorgen.
Private Sicherheitsfirmen: Weiter geht es um 20.15 Uhr mit der abschließenden Beratung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3555, 18/5275), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen gesetzlichen Rahmen für die Tätigkeit privater Sicherheitsfirmen im In- und Ausland zu schaffen. Dabei soll sie unter anderem eine Registrierungspflicht für solche Firmen einführen und ein Zulassungsverfahren entwickeln, „das die Aufnahme von unternehmerischer Tätigkeit im Sicherheitsbereich an klare Voraussetzungen bindet“. Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass die Aufrechterhaltung der Sicherheit „zu den primären Schutzpflichten der öffentlichen Hand“ gehöre. Die Privatisierung im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit schreite jedoch seit Jahren voran. Werde dieser Bereich nicht kontrolliert, bestehe die Gefahr, dass das Gewaltmonopol des Staates erodiert. 30 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.
Wolfsschutz: Über einen Antrag der Fraktion Die Linke zum Wolfsschutz (18/6327) wird ab 20.50 Uhr 30 Minuten lang abschließend beraten. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, ein bundesweites Herden- und Wolfsschutz-Kompetenzzentrum einzurichten, das sich mit den Bundesländern abstimmen und der Politikberatung dienen soll. Der Landwirtschaftsausschuss hat empfohlen, den Antrag abzulehnen (18/6940).
Debatten, deren Reden zu Protokoll gegeben werden:
Anerkennung von Berufsqualifikationen: Gegen 20.45 Uhr wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union zur Anerkennung von Berufsqualifikationen (18/6616, 18/6987) aufgerufen. Die EU-Richtlinie 013/55/EU trat am 17. Januar 2014 in Kraft und muss bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden, wie es in der Vorlage heißt. Teil der Novelle ist ein Europäischer Berufsausweis, der das herkömmliche Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsentscheidung ersetzt. Ferner ermöglicht die Neuregelung einen „partiellen Berufszugang“, wenn sich die jeweiligen Berufsbilder und Ausbildungsgänge in den EU-Staaten unterscheiden. Der Gesundheitsausschuss hat eine Beschlussempfehlung (18/7081) vorgelegt.
Datenaustausch der Behörden im Asylverfahren: Gegen 21.20 Uhr in erster Lesung ein von CDU/CSU und SPD eingebrachter Gesetzentwurf (18/7043) aufgerufen, der darauf abzielt, den Datenaustauschs zwischen den am Asylverfahren beteiligten Behörden zu verbessern.
Änderung des Sachverständigenrechts: Weiter geht es mit der abschließenden Beratung eines von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (18/6985). Er sieht laut Bundesregierung im Kern vor, die Beteiligungsrechte der Parteien bei der Auswahl des Sachverständigen zu stärken. Das Gericht soll die Parteien zur Person des Sachverständigen vor dessen Bestellung anhören und ihre Einwände bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen. Zudem hat der Sachverständige „unverzüglich zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die gegen seine Unparteilichkeit sprechen, und diese dem Gericht unverzüglich mitzuteilen“. Der Entwurf enthält zum einen Änderungen der Zivilprozessordnung, die über Verweisungsvorschriften auch in den Verfahren der Fachgerichtsbarkeiten (Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte, Sozialgerichte), in Insolvenzverfahren sowie in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich entsprechend angewendet wird. Darüber hinaus enthält der Entwurf Einzeländerungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit selbst.
Änderung des Luftverkehrsgesetzes: Anschließend wird die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines 15. Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (18/6988) aufgerufen. Er dient laut Regierung im Wesentlichen der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in den Bereichen Landestellen und Flugplatzbetrieb und soll mehr Rechtssicherheit für Rettungsflüge schaffen. So werden die Landestellen von Krankenhäusern ausdrücklich von der Genehmigungspflicht als Flugplatz ausgenommen. Im Gegenzug müssen die Landestellen einige grundlegende bauliche Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus nimmt der Gesetzentwurf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli 2012 auf, demzufolge die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Planfeststellung eines Flughafens den gesamten Einwirkungsbereich des Flughafens – einschließlich künftig möglicher Änderungen der Flugrouten, die sich auf bis dahin nicht betroffene Bereiche um einen Flughafen auswirken können – erfassen muss. Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Prüfung der Umweltauswirkungen eines Flughafens auch die Bereiche in Betracht zieht, in denen An- und Abflugverkehr nicht ausgeschlossen werden kann.
Nachhaltige Entwicklung in Deutschland: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der ersten Lesung der Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (18/7082) zum Indikatorenbericht 2014 „Nachhaltige Entwicklung in Deutschland“ des Statistischen Bundesamtes. In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2002 hat die Bundesregierung 21 Indikatoren aus den Bereichen Wirtschaft, Ökologie und Soziales definiert, mit denen nachhaltige Entwicklung gemessen werden soll. Mit dem Indikatorenbericht 2014 legt das Statistische Bundesamt seinen fünften Bericht zur Entwicklung dieser Nachhaltigkeitsindikatoren vor. Außerdem geht es in der einstündigen Debatte um die Erwartungen an den nächsten Fortschrittsbericht der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, der 2016 vorgelegt werden soll.
Lebensstandardsichernde Rente: Ab 10.05 Uhr berät der Bundestag eine Stunde lang über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/6878), das Rentenniveau anzuheben, um eine „gute, lebensstandardsichernde Rente“ für alle zu sichern. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, eine neue Rentenanpassungsformel einzusetzen, die „wieder dem Anpassungsgrundsatz ‚die Rente folgt den Löhnen’“ entspreche.
Förderung der Kulturarbeit gemäß Bundesvertriebenengesetz: Weiter geht es ab 11.10 Uhr mit der ersten Lesung des Berichts der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß Paragraf 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2013 und 2014 (18/5598). Nach Angaben der Regierung hat der Bund für die Förderung der deutschen Kultur und Geschichte in Osteuropa im Jahr 2014 rund 23,33 Millionen Euro bereitgestellt. Im Jahr 2013 habe die Förderung rund 20,19 Millionen Euro betragen. Dem Bericht zufolge wird der Erhalt des deutschen Kulturgutes in den östlichen Nachbarländern durch Museen, wissenschaftliche Forschung, Bibliotheken, Archive, kulturelle Veranstaltungen und die Restaurierung von Kulturdenkmälern gesichert. Für die Aussprache sind 45 Minuten vorgesehen.
Innovationstransfer in die Gesundheitsversorgung: Im Anschluss debattieren die Abgeordneten ab 11.55 Uhr über einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Transfer von Forschungsergebnissen und Innovationen in die Gesundheitsversorgung beschleunigen“ (18/7044). Für die erste Lesung sind 45 Minuten eingeplant.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz: Ab 12.40 Uhr berät der Bundestag in erster Lesung über einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, 18/6885). Der Entwurf sieht eine bundesgesetzliche Regelung vor, mit der der Gebäudebestand in Deutschland durch Einsparung des Wärmeenergiebedarfs oder die zumindest teilweise Deckung dieses Bedarfs mit erneuerbaren Energien „angemessen“ zum Klimaschutz beitrage, heißt es in der Vorlage. Basis für eine solche Regelung sei das ursprünglich von der CDU initiierte und von Grün-Rot weiterentwickelte Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien in Baden-Württemberg. 45 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen. (nal/16.12.2015)