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Die Finanzmarktregulierung ist seit dem Zusammenbruch der Lehman-Bank 2008, der das Weltfinanzsystem erschütterte, eine Daueraufgabe. Die Finanzmarktakteure sind hochgradig nervös, wie die starken Kursausschläge nach oben und unten zeigen, und die Sparer sind trotz aller Garantien verunsichert. Die Stellung der Sparer soll aber weiter gestärkt, der Schutz ihrer Vermögen verbessert werden. „Es geht darum, dass in Zukunft – ganz gleich, was in Europa passiert – die Sparer nicht in Schlangen vor den Banken stehen müssen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Dr. Michael Meister (CDU), am Donnerstag, 29. Januar 2015, im Bundestag.
Meister stellte den von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (18/3786) vor, der vom Deutschen Bundestag an die Ausschüsse überwiesen wurde. Damit sollen die Sparer besser geschützt werden und nach Zusammenbrüchen von Banken schneller als bisher an ihr Geld kommen. Im Entschädigungsfall sollen Spareinlagen innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt werden. Bisher betrug diese Frist 20 Tage.
Auch der Anlegerschutz wird in einigen Fällen über die Grenze von 100.000 Euro pro Institut ausgeweitet. So sind Gelder für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung über einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro hinaus geschützt, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt. Genannt werden etwa der Verkauf einer Privatimmobilie oder Auszahlungen aus Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch.
Meister sagte, es sei gelungen, in Europa gemeinsame Regeln für die Einlagensicherung zu schaffen, aber eine gemeinsame Haftung zu vermeiden, „weil es nicht darum gehen kann, Sparervermögen in Europa umzuverteilen“. Das Einlagensicherungsgesetz schaffe mehr Sicherheit, weil die Einlagensicherungssysteme mit echtem Geld unterlegt werden müssten. Das Mindestvermögen soll 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen betragen.
Laut Gesetzentwurf müssen alle Banken in Zukunft einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören. Die Neuregelung betrifft besonders die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die bisher über eigene Sicherungssysteme innerhalb ihrer Gruppen verfügten und von der Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungsmöglichkeit befreit waren.
Diese Befreiungsmöglichkeit fällt weg, allerdings können die Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt werden. Institutssicherung und Einlagensicherung würden vernünftig miteinander verbunden. Das sei ein Schritt nach vorne, lobte Meister.
Dr. Axel Troost (Die Linke) freute sich, dass das deutsche System nicht umgekrempelt werde: „Das ist auch gut so.“ Es sei notwendig, große Krisen zu verhindern. „Man muss das Finanzsystem so krisensicher machen, dass Massenpanik verhindert werden kann.“
Die beste Einlagensicherung sei, ein Finanzsystem zu schaffen, „das Banken davor bewahrt, nur aus Renditegier auf den Abgrund hin zu spekulieren“. Außerdem müssten die großen Banken wie die Deutsche Bank verkleinert werden, „sonst sind wir als Tiger losgesprungen und als Bettvorleger angekommen“.
Manfred Zöllmer (SPD) bezeichnete Bank-Zusammenbrüche als „eine Horrorvision für jeden Ökonomen.“ Denn die Stabilität des gesamten Finanzsystems könne in solchen Situationen gefährdet sein. In Deutschland gebe es Kunden-Einlagen von 2,9 Billionen Euro. Die jetzt geplanten Maßnahmen seien eine gute Nachricht für alle Sparer: „Sie können sich auf die Sicherheit ihrer Einlagen bei deutschen Banken verlassen.“
Alexander Radwan (CDU/CSU) sagte, jetzt gehe es um den letzten Baustein der Bankenunion. Er begrüßte, dass es keine grenzüberschreitende Haftung gebe. Jeder Staat habe hier selbst Verantwortung für seine Banken.
Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, es sei in den letzten Jahren deutlich geworden, dass es in der Währungsunion unterschiedliches Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Bankensystems gebe.
Ein Wettbewerb der Sicherungssysteme in Europa werde jetzt aber durch eine einheitliche Regelung unterbunden, auch wenn es kein gemeinsames System wie zum Beispiel in den USA gebe. (hle/29.01.2015)