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Industrie und Handel haben auf einen hohen Aufwand durch geplante Energieaudits in ihren Unternehmen hingewiesen. In einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter Vorsitz von Klaus Barthel (SPD) am Montag, 26. Januar 2015, erklärten Branchenvertreter außerdem, die sich aus dem Gesetzentwurf der Regierung ergebende Frist zum Abschluss der Überprüfungen und Bewertungen von Energiequellen und Energieverbrauch sei nicht einzuhalten.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des Paragrafen 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373, 18/3788) sieht eine Verpflichtung großer Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits in regelmäßigen Abständen vor. Die Pflicht zur Durchführung dieser Energieaudits soll einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesteigert wird.
Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) forderte in seiner Stellungnahme, bei verbundenen Unternehmen müssten Gesamtaudits ermöglicht werden, um die Kosten senken zu können. Andernfalls müssten große Unternehmen mit vielen verbundenen Tochterunternehmen für jedes Unternehmen ein separates Audit erstellen. Auch bezeichnete es der BDI als nicht möglich, bis zum 5. Dezember alle Audits abzuschließen. Es müsse dafür gesorgt werden, dass es ausreiche, wenn mit der Durchführung der Energieaudits bis zum 5. Dezember begonnen werde.
Dies schlug auch Michael Mai (Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien) vor. Prof. Dr. Jan Uwe Lieback (GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme) empfahl in seiner Stellungnahme, firmeninterne Experten zur Durchführung der Audits heranzuziehen, um die Frist 5. Dezember einhalten zu können. Die Berichte könnten von einer staatlich geprüften Stelle auf Konformität geprüft werden.
Der Handelsverband Deutschland warnte davor, an jedem Standort eines Unternehmens Energieaudits durchführen zu lassen. Bei einer Auditierungspflicht für alle Filialen würde dies für ein Unternehmen mit 1.000 Filialen zu Mehrkosten von 11,2 Millionen Euro führen. Es gebe Unternehmen mit bis zu 7.000 Filialen. „Eine Auditierung spart jedoch keine Energie ein, sondern zeigt lediglich Einsparpotenziale auf. Diese Investitionen in die Auditierung fehlen den Handelsunternehmen dann für die Umsetzung der eigentlichen Energieeinsparmaßnahmen.“ Mai erklärte, ein Energieaudit könne nur ein erster Schritt sein und setze nicht zwangsläufig einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Gang.
Dagegen begrüßte Prof. Dr. Marc Ringel (Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtlingen-Geislingen) die Pflicht großer Unternehmen zur Durchführung regelmäßiger Audits: „Dies ist geeignet, die weiterhin beträchtlichen Energieeinsparpotenziale in der Industrie und im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen zu erschließen.“
Auch die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) begrüßte den Gesetzentwurf ausdrücklich. DENEFF-Vertreterin Charlotte Ruhbaum erklärte, für energieintensive Unternehmen gebe es durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Ökosteuer Anreize für ein Energie-Monitoring. Bei nicht-energieintensiven Unternehmen fehle dieser Anreiz jedoch. Dabei hätten die 50.000 von dem Gesetz erfassten Unternehmen einen wichtigen Anteil am Gesamtenergieverbrauch. „Damit schließt das Gesetz eine wesentliche Politiklücke und setzt Anreize mit Maß“, erwartet die DENEFF in der schriftlichen Stellungnahme.
Dem Forum Ökologische Marktwirtschaft (FÖS) ging der Gesetzentwurf noch nicht weit genug. FÖS-Vertreterin Swantje Küchler forderte in ihrer Stellung die Einbeziehung energieintensiver, mittelgroßer Unternehmen in das Gesetz. Außerdem müsse die Qualität der Energieaudits und die Qualifikation der Auditoren sichergestellt werden. (hle/26.01.2015)