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Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein Schwerpunkt der Energiewende. Strom, der nicht verbraucht wird, muss erst gar nicht erzeugt werden, lautet der Grundsatz. Besonders in großen Unternehmen werden noch erhebliche Einsparpotenziale vermutet. Sie sollen daher verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen sogenannte Energieaudits durchzuführen. Dabei werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet. Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 5. Februar 2015, mit dem Thema und berät abschließend den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des Paragrafen 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373, 18/3788). Die Debatte soll um 15.20 Uhr beginnen und eine Dreiviertelstunde dauern.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Pflicht zur Durchführung dieser Energieaudits soll einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesteigert wird.
Wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, sind deutsche Unternehmen weltweit Vorreiter bei der Nutzung energieeffizienter Techniken und Lösungen, um bestehende Einsparpotenziale zu identifizieren und zu heben. „Mit der Pflicht zur Einführung von Energieaudits soll diese Entwicklung verbreitert werden“, hofft die Bundesregierung.
Die Steigerung der Energieeffizienz durch den intelligenten Einsatz von Energie diene der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung. Sie leiste gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung. Die Wirtschaft wird durch die Energieaudits mit Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr belastet.
Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Beschlussempfehlung (18/3934) Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen und eine von den Koalitionsfraktionen formulierte Entschließung gefasst. Unter anderem wird die Regierung darin aufgefordert, bei Unternehmen mit einer Vielzahl ähnlicher Standorte das Energieaudit als verhältnismäßig und repräsentativ zu bewerten, wenn bei der Auditierung der Standorte ähnlich vorgegangen wurde wie bei der Zertifizierung von Energiemanagementsystemen.
Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/3937), in dem verlangt wird, das nationale Ziel, den Enrgieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent gegenüber 2008 zu verringern, verbindlich im Gesetz zu verankern. (hle/05.02.2015)