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Das Gesetz enthält neue Bewertungsvorschriften für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Versicherungsunternehmen. © picture alliance/chromorange
Über 80 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen gibt es in Deutschland. Wie bei anderen Finanzprodukten ist auch hier im Zuge der Finanzkrise Regulierungsbedarf erkannt worden, um die Einzahlungen der Versicherten besser zu schützen. Im letzten Jahr war bereits das Lebensversicherungsreformgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Dadurch kommt es zu einer besseren Beteiligung der Versicherten an den sogenannten Bewertungsreserven. Jetzt soll die Finanzaufsicht über Versicherungen dem EU-Recht angepasst und modernisiert werden.
Dem Deutschen Bundestag liegt dazu der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (18/2956, 18/3252) vor, mit dem die Aufsicht über die Versicherungen gestärkt und dem Aufbau von Risiken im Bereich der Versicherungsunternehmen frühzeitig entgegengewirkt werden soll. Am Donnerstag, 5. Februar 2015, befasst sich der Bundestag ab 9 Uhr abschließend mit dem Entwurf, an dem der Finanzausschuss in einer Beschlussempfehlung (18/3900) einige Änderungen vorgeschlagen hat. Für die Debatte sind 105 Minuten angesetzt.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Mit dem Gesetz wird die europäische Solvabilität-II-Richtlinie, die die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit betrifft, umgesetzt. Kern der Neuregelung sind umfassendere, risikoorientierte Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsunternehmen.
Die Versicherungsunternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, hohe unerwartete Verluste auszugleichen. Und den Versicherungsnehmern soll die Gewähr gegeben werden, dass Zahlungen bei Fälligkeit auch geleistet werden.
Außerdem sollen neue Bewertungsvorschriften für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eingeführt werden Künftig sollen Marktwerte gesetzt werden müssen. Damit soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verringert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Versicherungsunternehmen höhere Anforderungen an die Unternehmensorganisation, insbesondere an das Risikomanagement, und zusätzliche Veröffentlichungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit erfüllen müssen.
Weitere Regelungen betreffen die Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden.
Die Linke hat einen Entschließungsantrag (18/3924) zum Gesetzentwurf vorgelegt, über den der Bundestag abstimmen wird. Darin wird gefordert, dass Versicherte bei der Ausschüttung oder Zuweisung von Gewinnen nicht schlechter gestellt werden als Anteilseigner. Gelder, die Kunden zustehen, müssten ihnen auch zukommen.
Den Versicherungen sollte nach dem Willen der Linken verboten werden, in riskante Anlageformen wie Hedgefonds und Private Equity Fonds zu investieren. Die Möglichkeit der Risikobewertung von Kapitalanlagen zur Ermittlung von Mindest- und Solvenzkapital sollte unter eine deutlich schärfere Aufsicht gestellt werden. (hle/03.02.2015)