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Wie steht es um die geplante Olympiabewerbung Hamburgs oder Berlins? Wann wird das Antidoping-Gesetz vorgelegt? Was muss bei den Kriterien für die Vergabe von Sportgroßereignissen künftig beachtet werden? Diese und andere sportpolitische Fragen diskutiert der Deutsche Bundestag am Freitag, 6. Februar 2015, voraussichtlich ab 10.45 Uhr. Grundlage für die Debatte ist der 13. Sportbericht der Bundesregierung (18/3523).
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Was die Bewerbung für die Ausrichtung der Olympischen Sommerspiele 2024 angeht, so geben sich die Sportpolitiker zumeist optimistisch. Einer deutschen Bewerbung – egal, ob sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) für Hamburg oder Berlin als Kandidatenstadt ausspricht – werden durchaus gute Chancen eingeräumt.
Erst recht angesichts der Reformbemühungen beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC). Die maßgeblich von IOC-Präsident Thomas Bach vorangebrachte Agenda 2020 soll Schluss mit dem Gigantismus machen, für Transparenz sorgen und auf Nachhaltigkeit orientiert sein. Punkte, die aus Sicht des DOSB durchaus für die deutschen Bewerber sprechen, wie ein DOSB-Vertreter in der vergangenen Woche vor dem Sportausschuss deutlich machte.
Das lange angekündigte Antidoping-Gesetz soll in naher Zukunft kommen. Der Referentenentwurf liegt seit Mitte November 2014 vor. Kern des Ganzen: dopende Athleten sollen – anders als bislang – gesetzlich verfolgt und bestraft werden können. Mit der Einbringung des Gesetzes wird noch in diesem Jahr gerechnet. Ein konkreter Termin ist aber noch nicht bekannt.
Zusätzlich Brisanz erhält das Thema Doping durch den Fall der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein, deren Dopingsperre auch vom DOSB vor kurzem als zu Unrecht verhängt bezeichnet wurde.
Kritik an der Entscheidung, die Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar stattfinden zu lassen, gibt es inzwischen allerorten. Der Bundestag hat schon mehrfach – zumeist auf Antrag der Oppositionsfraktionen - darüber debattiert, wie Vergabekriterien aussehen sollten. So wurde unter anderem die Einhaltung menschen- und bürgerrechtlicher und ökologischer Standards gefordert.
Im Verlauf der 105-minütigen Debatte wird auch der 13. Sportbericht der Bundesregierung(18/3523) eine Rolle spielen. Darin gelangt die Regierung gelangt unter anderen zu der Einschätzung, dass „Spitzensport wie Breitensport zentrale Bestandteile unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und bieten viel Potenzial für gesellschaftliche Veränderungen sind“. Der Sport, so heißt es weiter, diene als Plattform für die Vermittlung allgemeiner, über den Bereich des Sports hinausgehender Werte des freiheitlichen Gemeinwesens, heißt es darin.
Ohne die finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung wären jedoch Spitzen- und Breitensport in der bisherigen Form nicht möglich. Schließlich erforderten sportliche Spitzenleistungen „optimale Rahmen- und Trainingsbedingungen“.
Aus diesem Grund, so die Regierung, sei der Erhalt einer attraktiven, ausgewogenen und bedarfsorientierten Infrastruktur für den gesamten Sportbetrieb, insbesondere die Förderung von Sportstätten und -anlagen für den Spitzensport, fester Bestandteil des Sportförderprogramms der Bundesregierung.
Ein weiteres zentrales Anliegen der Bundesregierung ist laut Sportbericht die Bekämpfung von Doping und Spielmanipulationen. Es gelte, die ethisch-moralischen Werte des Sports und die Integrität des sportlichen Wettkampfs zu bewahren und die Gesundheit der Sportler zu schützen.
„Nur der saubere Sport vermag seine gesellschaftspolitisch wünschenswerte Wirkung zu entfalten und auf diese Weise die finanzielle Unterstützung des Sports durch die öffentliche Hand zu legitimieren, heißt es in dem Bericht.
Eine bedeutende Rolle nimmt der Sport nach Aussage der Bundesregierung auch in ihrer Integrationspolitik ein. So habe man sich zum Ziel gesetzt, die integrative Wirkung des Sports für den „Nationalen Aktionsplan Integration“ zu nutzen und bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention den Inklusionsgedanken bei der Sportförderung des Bundes weiter auszubauen.
Ein weiteres Anliegen sei es, unter Bewahrung der Fankultur im deutschen Fußballsport gemeinsam mit den beteiligten Verbänden, Vereinen und Fußballfans die Sicherheit in deutschen Fußballstadien und deren Umfeld zu gewährleisten. (hau/02.02.2015)