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Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Februar, und Freitag, 6. Februar 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Peacekeeper in internationalen Friedenseinsätzen: Gegen das Votum der Antragsteller bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 6. Februar einen Antrag der Grünen (18/1460) abgelehnt, den „Peacekeepern“ in internationalen Friedenseinsätzen zu mehr Anerkennung zu verhelfen. Weltweit seien mehr als 240.000 zivile Expertinnen und Experten, Polizistinnen und Polizisten sowie Soldatinnen und Soldaten in über 70 Friedensmissionen im Auftrag der Vereinten Nationen oder anderer Akteure wie der EU oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Einsatz. Deren Arbeit und Engagement sollte nicht nur intern, sondern durch eine Reihe von Maßnahmen auch öffentlich anerkannt werden, hatten die Grünen gefordert. Unter anderem sollte jährlich am „Tag des Peacekeepers“ daran erinnert werden.
Entschließungsanträge zum Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 6. Februar einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (18/3926) zum vierten Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ (18/3213) angenommen. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Schwerpunktsetzung bei der Krisenprävention und Konfliktbearbeitung sowie die ressortübergreifende Vernetzung weiter zu verstärken. Deutschland sollte sich vor allem dort engagieren, wo es seine Kompetenzen am besten einsetzen kann. Mit den Stimmen der übrigen Fraktionen fand ein Entschließungsantrag der Linken (18/3827) keine Mehrheit, wonach die Regierung unter anderem ihr außenpolitisches Handeln zivil ausrichten und in allen Politikbereichen auf seine Konfliktrelevanz überprüfen sollte. Konfliktfördernde Maßnahmen seien zu unterlassen. Ebenfalls gegen das Votum der übrigen Fraktionen scheiterten die Grünen mit einem Entschließungsantrag (18/3928), wonach die Regierung unter anderem die finanziellen Ressourcen für deutsche Friedensakteure schrittweise aufstocken sollte.
EEG-Ausgleichsmechanismus geändert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 5. Februar die Verordnung der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zur Änderung anderer Verordnungen (18/3416) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/3935) angenommen. Die Verordnungen enthalten Vorschriften für die Ermittlung der sogenannten EEG-Umlage, die von den Stromkunden zur Finanzierung der Energiewende zu zahlen ist, ferner Vorschriften für Prognosen zur künftigen Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie für die Transparenz der Vermarktungstätigkeit der Betreiber von Übertragungsnetzen. Mit der Verordnung werden diese Regelungen angepasst und aktualisiert mit dem Ziel, die Transparenzvorschriften für die EEG-Umlage weiter zu verbessern, die Akzeptanz des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien und der damit verbunden Kosten zu erhöhen, Bürokratie abzubauen, Recht zu vereinfachen und die Erhebung der EEG-Umlage dadurch zu erleichtern, dass sie künftig von den jeweiligen Anschlussnetzbetreibern statt von den Übertragungsnetzbetreibern erhoben wird. Der Bundestag nahm zudem eine Entschließung an, wonach die Bundesregierung bis zum Jahresende 2015 einen Vorschlag unterbreiten soll, wie die mittelfristige Entwicklung der EEG-Umlage angemessen prognostiziert werden kann.
Maritime Ausbildung: Gegen das Votum der Antragsteller hat der Bundestag am 5. Februar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/2748) abgelehnt, die maritime Ausbildung in Kooperation mit den Küstenländern neu auszurichten. Er folgte dabei einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/3895). Die Grünen hatten ein bedarfsorientiertes Ausbildungskonzept für maritime Ausbildungsberufe gefordert. Unter anderem sollten vorhandene Ausbildungs- und Studiengänge evaluiert werden. Es sollte geprüft werden, wie die Bereitschaft der Reeder gesteigert werden kann, Auszubildende und Praktikanten einzustellen. Die Verwendung der von der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland verwalteten Ausbildungsfördermittel wollten die Grünen erweitern. Dem drohenden Nachwuchsmangel bei den See- und Hafenlotsen sollte entgegengewirkt werden, heißt es in dem Antrag.
Nato-Eingreiftruppe: Der Bundestag hat am 5. Februar Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (18/3922) und der Linken (18/3913) abgelehnt, die sich auf die geplante Bildung einer neuen schnellen Nato-Eingreiftruppe bezogen. Beim Nato-Gipfel in Wales am 4. und 5. September 2014 hatten sich die großen Nato-Mitgliedstaaten aufgrund von Sicherheitsbedenken auf einen „Readiness Action Plan“ verständigt, der darauf abzielt, die Schnelligkeit der Nato-Reaktionskräfte zu steigern. Vorgesehen ist die Bildung einer schnellen Eingreiftruppe (Very High Readiness Joint Task Force. VJTF), die innerhalb weniger Tage verlegt werden kann. Die Grünen hatten die Bundesregierung aufgefordert, in Brüssel keine abschließende Entscheidung zu treffen, ohne den Bundestag vorher eingehend zu konsultieren und sicherzustellen, dass die Beteiligungsrechte des Parlaments bei Einsätzen nicht eingeschränkt oder umgangen werden. Ihren Antrag lehnten CDU/CSU und SPD ab, Die Linke enthielt sich. Die Linke hatte gefordert, der Nato keine Bundeswehr-Einheiten für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen und sich für eine räumliche Trennung der militärischen Kräfte der westlichen Allianz und Russlands entlang der russischen Westgrenze einzusetzen. Diesen Antrag lehnten alle übrigen Fraktionen ab.
Keine Gemeindewirtschaftsteuer: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 5. Februar einen Antrag der Linksfraktion (18/1094) abgelehnt, eine Gemeindewirtschaftsteuer einzuführen und die Kommunalfinanzen zu stärken. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (18/2929). Die Linke hatte die Bundesregierung auffordern wollen, einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer vorzulegen. Zweck sollte sein, die Einnahmen der Kommunen zu verstetigen und zu erhöhen. Jede selbstständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht sollte nach dem Willen der Linken in die Gemeindewirtschaftsteuer einbezogen werden – mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft. Zugleich sollte die Gewerbesteuerumlage der Gemeinden an den Bund abgeschafft werden.
Energieaudit für große Unternehmen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 5. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des Paragrafen 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373, 18/3788) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/3934) angenommen. Damit werden Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen sind, dazu verpflichtet, ein Energieaudit (Überprüfung des Energieverbrauchs) durchzuführen, und zwar erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und mindestens alle vier Jahre. Ziel ist es, Energieeinsparpotenziale festzustellen und zu nutzen. Damit wird die Energieeffizienzrichtlinie der EU zum Teil umgesetzt, die das Ziel verfolgt, die Energieeffizienz der EU bis 2020 um 20 Prozent zu steigern. Die Regelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, wonach die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas die Datenübermittlung von Stromerzeugern festlegen kann (Paragraf 47g Absatz 2), sollte ursprünglich zum Jahresende 2015 außer Kraft treten. Mit der nun beschlossenen Änderung tritt die Vorschrift erst am 1. Januar 2019 außer Kraft. Der Bundestag verabschiedete zudem gegen das Votum der Opposition eine Entschließung, in der die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, das Gesetz so anzuwenden, dass bei Unternehmen mit einer Vielzahl ähnlicher Standorte das Energieaudit als verhältnismäßig und repräsentativ bewertet wird, wenn bei der Auditierung der Standorte ähnlich vorgegangen wurde wie bei der Zertifizierung von Energiemanagementsystemen. Geprüft werden sollte, wie bei verbundenen Unternehmen mit besonders geringen Verbräuchen Wiederholungsaudits wesentlich vereinfacht werden können. Gegen das Votum der Opposition fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/3937) keine Mehrheit, in dem die Regierung unter anderem aufgefordert wird, das nationale Ziel, den Energieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent gegenüber 2008 zu verringern, verbindlich im Gesetz zu verankern und neben großen Unternehmen auch kleine und mittlere energieintensive Unternehmen in die Auditpflicht einzubeziehen.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 5. Februar Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 144 bis 148 übernommen (18/3844, 18/3845, 18/3846, 18/3847, 18/3848).
Hundert Jahre Bauhaus: Bei Enthaltung der Linken und der Grünen hat der Bundestag am 5. Februar einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Die Welt neu denken – Der 100. Jahrestag der Gründung des Bauhauses im Jahre 2019“ (18/3727) angenommen. Der folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (18/3911). Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, sich aktiv an der konzeptionellen Ausgestaltung des Jubiläums zu beteiligen und mit Ländern, Städten und Institutionen ein abgestimmtes Ausstellungs- und Veranstaltungsnetz zu konzipieren, das Besucher aus aller Welt anspricht. Bereits geplante Bauten an den Bauhausstandorten Weimar, Dessau und Berlin sollen „rechtzeitig fertig werden“. Im Jubiläumsjahr soll sich Deutschland vor dem Hintergrund der Bauhausgründung als Standort von Ideen, Innovation und Kreativität präsentieren. Das Bauhaus sei der erfolgreichste kulturelle Exportartikel Deutschlands.
Finanzaufsicht über Versicherungen modernisiert: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 5. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Finanzaufsicht (18/2956, 18/3252) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/3900) angenommen. Mit dem Gesetz wird das Versicherungsaufsichtsgesetz neu gefasst. Zugleich wird die EU-Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit („Solvabilität II“) in deutsches Recht umgesetzt. Mit dem Gesetz werden die Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen erhöht und neue Bewertungsvorschriften im Hinblick auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufgestellt, um das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens zu verringern. Das Gesetz verpflichtet die Versicherer, Kapital bereitzuhalten, um etwa kurzfristige Markt- und Kreditrisiken absichern zu können. Die Anforderungen an die Organisation von Versicherungsunternehmen steigen vor allem beim Risikomanagement und den Veröffentlichungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden. Auch werden Rahmenbedingungen für die Finanzaufsicht über Versicherungen an EU-Vorgaben angepasst. Unternehmen, die zu einer Versicherungsgruppe gehören, unterliegen künftig einer zusätzlichen Aufsicht, bei der die Finanzlage der gesamten Gruppe analysiert wird. Ziel ist es, grenzüberschreitend tätige Versicherungsgruppen effizienter zu überwachen. Die neuen Regelungen gelten ab 1. Januar 2016. Gegen das Votum der Antragsteller lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der Linken (18/3924) ab, wonach unter anderem Versicherte bei der Gewinnausschüttung nicht schlechter gestellt werden dürften als Anteilseigner. (vom/06.02.2015)